Falschbezeichnung in Bescheid über die Feststellung eines Grundbesitzwertes führt zur Nichtigkeit

Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass ein Bescheid über die Feststellung eines Grundbesitzwertes zum Zwecke der Erbschaftsteuer nichtig ist, wenn die Lagebezeichnung des Grundstücks so fehlerhaft ist, dass nicht mehr eindeutig bestimmbar ist, welches Grundstück von der Feststellung betroffen ist.

Diese Entscheidung ist zu begrüßen, da sie Rechtssicherheit für die Betroffenen schafft. Die Lagebezeichnung ist ein wesentlicher Bestandteil eines Feststellungsbescheides, da sie die eindeutige Zuordnung des Grundstücks zum Feststellungsbescheid ermöglicht. Eine fehlerhafte Lagebezeichnung kann daher dazu führen, dass der Bescheid nichtig ist und die Feststellung der Grundbesitzwerte nicht wirksam ist.

Auswirkungen für die Praxis

Die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts hat folgende Auswirkungen für die Praxis:

  • Finanzämter sollten bei der Erteilung von Feststellungsbescheiden besondere Sorgfalt bei der Angabe der Lagebezeichnung walten lassen.
  • Betroffene sollten bei Feststellungsbescheiden, in denen die Lagebezeichnung fehlerhaft ist, die Nichtigkeit des Bescheides geltend machen.

Mögliche Rechtsfolgen

Die Nichtigkeit eines Feststellungsbescheides hat folgende Rechtsfolgen:

  • Die Feststellung der Grundbesitzwerte ist nicht wirksam.
  • Die Finanzbehörde muss einen neuen Feststellungsbescheid erlassen.
  • Der Betroffene kann im Rahmen des neuen Feststellungsverfahrens Einwendungen gegen die Feststellung der Grundbesitzwerte erheben.

Weitere Verfahren

Gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt worden. Der Bundesfinanzhof wird nun entscheiden, ob das Urteil des Hessischen Finanzgerichts Bestand hat.