1. Zur Grundsteuer allgemein
1.1 Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird auf Grundbesitz erhoben, einschließlich Grundstücke, Gebäude und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Eigentümer zahlen die Steuer, Mieter können sie über Betriebskosten umgelegt bekommen.
1.2 Warum ist die Steuer so wichtig?
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden und wird für Bildungseinrichtungen, Infrastruktur und öffentliche Dienste genutzt. Jährlich bringt sie über 15 Milliarden Euro ein.
1.3 Wie wird die Grundsteuer konkret berechnet?
Die Grundsteuer wird in drei Schritten ermittelt:
- Grundsteuerwert (abhängig von Bodenrichtwert, Baujahr, Wohnfläche usw.)
- Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert x Steuermesszahl
- Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
1.4 Was ist die neue Grundsteuer C?
Mit der Grundsteuer C können Gemeinden höhere Hebesätze für unbebaute, baureife Grundstücke erheben, um Spekulationen entgegenzuwirken und Anreize für Wohnungsbau zu schaffen.
2. Zur Reform der Grundsteuer
2.1 Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?
Das Bundesverfassungsgericht erklärte das bisherige System für verfassungswidrig, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelte. Ab 2025 gilt ein neues System, das auf aktuellen Bewertungsgrundlagen basiert.
2.2 Was hat sich durch die Reform geändert?
Die Grundsteuerwerte basieren nun auf den Verhältnissen von 2022. Die Steuermesszahlen wurden gesenkt, und für baureife Grundstücke gilt die Grundsteuer C. Zusätzlich können Länder eigene Modelle anwenden.
2.3 Handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung?
Grundsätzlich ja, jedoch haben fünf Bundesländer (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) eigene Modelle eingeführt. Das Saarland und Sachsen verwenden angepasste Steuermesszahlen.
2.4 Welche Änderungen ergeben sich für andere als Wohngrundstücke?
Für Geschäftsgrundstücke gilt ein vereinfachtes Sachwertverfahren, das sich an den Baukosten und dem Bodenrichtwert orientiert. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nutzen weiterhin ein Ertragswertverfahren.
3. Zur Steuererklärung und Ihrem Bescheid
3.1 Der Grundsteuerwert ist viel höher als der Einheitswert – muss ich mehr zahlen?
Nicht unbedingt. Die Steuermesszahlen wurden gesenkt, um eine Erhöhung der Steuer zu vermeiden. Es kann jedoch zu individuellen Mehr- oder Minderbelastungen kommen.
3.2 Muss ich meine Steuerzahlung anpassen, wenn ich einen neuen Bescheid erhalten habe?
Nein, die neuen Hebesätze gelten erst ab 2025. Bis dahin bleibt die bisherige Steuerhöhe bestehen.
3.3 Wie wird sichergestellt, dass Gemeinden die Hebesätze anpassen?
Gemeinden sind angehalten, ihre Hebesätze so zu korrigieren, dass das Grundsteueraufkommen insgesamt konstant bleibt.
3.4 Warum habe ich trotz Einspruchs noch keine Antwort erhalten?
Die Finanzämter priorisieren aktuell die Bearbeitung der Feststellungserklärungen. Ihr Einspruch bleibt „offen“, solange Sie keinen abschließenden Bescheid erhalten.
3.5 Was tun, wenn ich keine Erklärung abgegeben habe, aber einen geschätzten Bescheid erhalten habe?
Ihre Erklärungspflicht bleibt bestehen. Reichen Sie die Erklärung schnellstmöglich nach, um mögliche Sanktionen wie Zwangsgelder zu vermeiden.
3.6 Woher stammt die Miete im Bescheid?
Die Miete basiert auf durchschnittlichen Nettokaltmieten, die statistisch ermittelt wurden. Individuelle Mietverhältnisse sind nicht berücksichtigt.
3.7 Die Angaben im Bescheid sind nicht mehr aktuell – was tun?
Melden Sie Änderungen wie An- und Umbauten bis zum 31. Januar des Folgejahres, in dem die Änderung eintrat.
4. Zu den weiteren Schritten
4.1 Wann erfahre ich, wie viel Grundsteuer ich ab 2025 zahlen muss?
Sobald Ihre Gemeinde die neuen Hebesätze festgelegt hat und der Grundsteuerbescheid zugestellt wird, können Sie die Steuerhöhe berechnen.
4.2 Wann erhalte ich meinen Grundsteuerbescheid?
Die Kommunen beginnen voraussichtlich Ende 2024 mit der Zustellung der Bescheide.
4.3 Wird Wohnen teurer?
Es kann zu Mehrbelastungen für einzelne Eigentümer kommen. Gewerbeimmobilien könnten in manchen Fällen weniger belastet werden. Dies hängt von den regionalen Gegebenheiten ab.
4.4 Ist das neue Recht verfassungswidrig?
Das neue Bewertungsrecht erfüllt die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts. Es sind jedoch bereits Verfahren anhängig, die die Verfassungsmäßigkeit prüfen.
4.5 Muss ich 2029 erneut eine Erklärung abgeben?
Ja, die nächste Hauptfeststellung erfolgt zum 1. Januar 2029. Der Prozess soll jedoch stark automatisiert und mit minimalem Aufwand für Eigentümer durchgeführt werden.
5. Weitere Informationen
Detaillierte Angaben und Hilfestellungen zur Grundsteuer finden Sie auf den Plattformen Ihrer Landesregierung, z. B. BORIS für Bodenrichtwerte oder Mein ELSTER für die Steuererklärung. Hier finden Sie einen Grundsteuer-Rechner mit dem Sie Ihre Grundsteuer berechnen können.