Aktuelle Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg
Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 14. Februar 2025 (Az. 3 V 3006/25) seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt, wonach die Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Verwaltungsakts mit verfassungsrechtlichen Zweifeln nur gewährt wird, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers nachgewiesen werden kann. Diese Entscheidung steht im Einklang mit dem Beschluss des FG vom 1. September 2023 (Az. 3 V 3080/23, EFG 2023, 1642).
Kernaussagen des Beschlusses
- Trotz verfassungsrechtlicher Zweifel an einer Norm setzt die AdV zusätzlich ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers voraus.
- Dieses Interesse muss das öffentliche Interesse am Vollzug des Gesetzes überwiegen.
- Der Antrag auf AdV eines Grundsteuerwertbescheids wurde abgewiesen.
- Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof (BFH) wurde jedoch zugelassen, da unklar ist, ob der BFH an dieser Anforderung festhalten wird.
Streitstand in der Rechtsprechung
Die Frage, ob das besondere Aussetzungsinteresse weiterhin erforderlich ist, wird kontrovers diskutiert:
- Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in der Vergangenheit mit dieser Frage befasst, jedoch keine abschließende Entscheidung getroffen (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Mai 2022, Az. V B 4/22, BFH/NV 2022, 1030).
- Zuletzt wurde diese Frage auch in den BFH-Beschlüssen vom 27. Mai 2024 (Az. II B 79/23 (AdV), BStBl II 2024, S. 546, Rn. 40 und II B 78/23 (AdV), BStBl II 2024, S. 543, Rn. 41) offengelassen.
- Das Finanzgericht Münster hat in seinem Beschluss vom 29. Oktober 2024 (Az. 3 V 1270/24 Ew, F, EFG 2025, 156) ebenfalls das Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses bejaht.
Bedeutung für Steuerpflichtige
Für Steuerpflichtige bedeutet diese Rechtsprechung, dass die bloße Berufung auf verfassungsrechtliche Zweifel nicht ausreicht, um eine AdV zu erreichen. Vielmehr muss ein besonderes individuelles Interesse an der Aussetzung nachgewiesen werden. Die weitere Entwicklung durch den BFH bleibt abzuwarten und könnte künftig Klarheit in dieser Frage bringen.