Einspruch, Klage & Steuerzahlung 2026
Aussetzung der Vollziehung: AdV-Antrag, Zinsen und Muster
Die Aussetzung der Vollziehung – kurz AdV – schützt Steuerpflichtige vor der sofortigen Zahlung eines angefochtenen Steuerbescheids. Wichtig: Ein Einspruch allein stoppt die Zahlungspflicht nicht. Erst ein bewilligter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann Vollstreckung, Säumniszuschläge und Liquiditätsbelastung vorläufig verhindern.
Die AdV ist sinnvoll, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids bestehen oder die sofortige Vollziehung eine unbillige Härte wäre. Gleichzeitig müssen Steuerpflichtige das Zinsrisiko im Blick behalten: Verliert man den Rechtsstreit später, können Aussetzungszinsen nach § 237 AO entstehen.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Einspruch hemmt die Zahlungspflicht nicht. Dafür braucht es einen AdV-Antrag.
AdV wird gewährt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids bestehen.
Bei erfolgloser AdV können Aussetzungszinsen von 0,5 % je vollem Monat entstehen.
- Finanzamt: Im Einspruchsverfahren richtet sich der AdV-Antrag nach § 361 AO.
- Finanzgericht: Nach Ablehnung durch das Finanzamt ist gerichtliche AdV nach § 69 FGO möglich.
- Unbillige Härte: AdV kann auch gewährt werden, wenn die sofortige Zahlung wirtschaftlich unzumutbar wäre.
- Sicherheitsleistung: Das Finanzamt oder Gericht kann AdV von einer Sicherheit abhängig machen.
- Zinsen: Aussetzungszinsen sind verfassungsrechtlich umstritten; BFH und BVerfG-Verfahren sollten in offenen Fällen beachtet werden.
Was bedeutet Aussetzung der Vollziehung?
Die Aussetzung der Vollziehung bedeutet: Ein Steuerbescheid bleibt zwar wirksam, wird aber vorläufig nicht vollzogen. Der Steuerpflichtige muss die streitige Steuer dann zunächst nicht zahlen beziehungsweise kann eine bereits eingeleitete Vollstreckung stoppen lassen.
Das ist vor allem wichtig, wenn ein Steuerbescheid angefochten wird. Denn ein Einspruch oder eine Klage beseitigt die Zahlungspflicht nicht automatisch. Ohne AdV muss die Steuer grundsätzlich fristgerecht gezahlt werden, auch wenn der Bescheid aus Sicht des Steuerpflichtigen falsch ist.
Wann wird Aussetzung der Vollziehung gewährt?
Die AdV wird gewährt, wenn bei summarischer Prüfung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen oder wenn die Vollziehung für den Steuerpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit
Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn gewichtige Gründe gegen die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids sprechen. Es muss nicht schon sicher sein, dass der Einspruch oder die Klage gewinnt. Es genügt, dass die Rechtslage oder Tatsachenlage ernsthaft zweifelhaft ist.
Typische Fälle sind:
- ungeklärte Rechtsfrage mit anhängigem BFH- oder BVerfG-Verfahren,
- widersprüchliche Finanzgerichtsrechtsprechung,
- offensichtlicher Rechen- oder Zuordnungsfehler,
- zweifelhafte Schätzung des Finanzamts,
- fehlende oder fehlerhafte Begründung eines belastenden Bescheids,
- neue Nachweise, die die Steuerfestsetzung erheblich erschüttern.
Unbillige Härte
Eine unbillige Härte liegt vor, wenn die sofortige Zahlung wirtschaftlich unzumutbar wäre und zu schwerwiegenden Nachteilen führt, etwa zur Existenzgefährdung. Bloße Liquiditätsschonung reicht dafür nicht aus.
Wann lohnt sich ein AdV-Antrag?
Ein AdV-Antrag lohnt sich nicht automatisch. Er ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Erfolgsaussichten im Einspruchs- oder Klageverfahren gut sind oder die sofortige Zahlung die Liquidität erheblich gefährden würde.
| Situation | AdV sinnvoll? | Begründung |
|---|---|---|
| Offensichtlicher Fehler im Steuerbescheid | meist ja | Ernstliche Zweifel lassen sich häufig gut begründen. |
| Anhängiges BFH- oder BVerfG-Musterverfahren | oft ja | Bei offener Rechtsfrage kann AdV in Betracht kommen. |
| Nur allgemeine Unzufriedenheit mit der Steuerhöhe | meist nein | Die Steuerhöhe allein begründet keine ernstlichen Zweifel. |
| Liquiditätskrise trotz unsicherer Rechtslage | prüfen | Unbillige Härte oder Stundung können zusätzlich relevant sein. |
| Geringe Erfolgsaussichten, aber hohe Steuer | riskant | Bei Verlust drohen Aussetzungszinsen. |
Zinsrisiko nicht unterschätzen
Wer AdV erhält und später endgültig verliert, muss die Steuer nachzahlen und zusätzlich Aussetzungszinsen tragen. Deshalb sollte vor dem Antrag immer eine Chancen-Risiken-Abwägung erfolgen.
AdV-Antrag beim Finanzamt stellen
Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sollte möglichst zeitgleich mit dem Einspruch gestellt werden. Er muss nicht zwingend auf einem amtlichen Formular stehen, sollte aber schriftlich, klar und substantiiert begründet werden.
Der Antrag sollte enthalten:
- Steuernummer, Steueridentifikationsnummer und Kontaktdaten,
- Bezeichnung des angefochtenen Steuerbescheids,
- Datum des Einspruchs oder Hinweis, dass der Einspruch gleichzeitig eingelegt wird,
- genauer Antrag, in welcher Höhe die Vollziehung ausgesetzt werden soll,
- Begründung der ernstlichen Zweifel oder der unbilligen Härte,
- Nachweise, Anlagen und Berechnungen,
- gegebenenfalls Antrag auf Vollstreckungsaufschub bis zur Entscheidung über die AdV.
Muster: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Das folgende Muster ist eine Formulierungshilfe. Es muss an den jeweiligen Steuerbescheid und die konkreten Einwendungen angepasst werden.
Absender
Name, Anschrift, Steuernummer
An das Finanzamt …
Betreff: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO
Bescheid: … vom …
Steuerart / Zeitraum: …
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den oben genannten Bescheid habe ich Einspruch eingelegt / lege ich hiermit Einspruch ein. Zugleich beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung in Höhe von … Euro.
Zur Begründung bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids. Diese ergeben sich aus folgenden Punkten:
- …
- …
- Nachweise: …
Hilfsweise beantrage ich Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte. Die sofortige Zahlung würde zu folgenden schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteilen führen: …
Bis zur Entscheidung über diesen Antrag bitte ich, von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
AdV im Klageverfahren beim Finanzgericht
Lehnt das Finanzamt den AdV-Antrag ab, kann ein Antrag beim Finanzgericht gestellt werden. Rechtsgrundlage ist § 69 FGO. Der gerichtliche Antrag ist in der Regel erst zulässig, wenn das Finanzamt die AdV ganz oder teilweise abgelehnt hat. Eine Ausnahme gilt, wenn die Vollstreckung unmittelbar droht.
Wann ist der Gang zum Finanzgericht sinnvoll?
- Das Finanzamt lehnt die AdV trotz starker Argumente ab.
- Es drohen kurzfristig Vollstreckungsmaßnahmen.
- Eine Rechtsfrage ist höchstrichterlich ungeklärt.
- Ein Musterverfahren beim BFH oder BVerfG ist anhängig.
- Die wirtschaftliche Härte ist erheblich und gut belegbar.
AdV gegen Sicherheitsleistung
Das Finanzamt oder Finanzgericht kann die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Das kommt insbesondere in Betracht, wenn die spätere Durchsetzung des Steueranspruchs gefährdet erscheint.
Mögliche Sicherheiten
- Bankbürgschaft
- Grundschuld oder Hypothek
- Wertpapiere
- Verpfändung von Guthaben
- andere nach der AO zugelassene Sicherheiten
Die genaue Formulierung der AdV-Verfügung ist wichtig. Wird die AdV „weiterhin ab Fälligkeit“ gewährt, sofern eine Sicherheit erbracht wird, kann eine rechtzeitig oder später wirksam gestellte Sicherheit Auswirkungen auf bereits entstandene Säumniszuschläge haben.
Aussetzungszinsen: Höhe, Rechner und Verfassungsmäßigkeit
Wird AdV gewährt und bleibt der Einspruch oder die Klage endgültig erfolglos, entstehen grundsätzlich Aussetzungszinsen nach § 237 AO. Die Zinshöhe richtet sich nach § 238 AO und beträgt derzeit 0,5 % pro vollem Monat, also 6 % pro Jahr.
Die Höhe dieser Aussetzungszinsen ist verfassungsrechtlich umstritten. Der BFH hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob der Zinssatz für Aussetzungszinsen für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 15.04.2021 mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Darüber hinaus hat der BFH in einem weiteren AdV-Beschluss für Zinszeiträume ab 2019 Aussetzung in Höhe der Differenz zwischen Aussetzungszinsen und Nachzahlungszinsen gewährt.
Rechner für Steuerzinsen
Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen
Praxis-Tipp
Bescheide über Aussetzungszinsen für Zeiträume ab 2019 sollten sorgfältig geprüft und gegebenenfalls mit Einspruch offengehalten werden. Zusätzlich kann im Einzelfall AdV gegen den Zinsbescheid selbst beantragt werden.
Zinsrisiko: Steuer zahlen oder AdV beantragen?
Die wichtigste wirtschaftliche Frage lautet: Soll die Steuer zunächst gezahlt werden oder soll AdV beantragt werden? Die Antwort hängt von Erfolgsaussichten, Liquidität und Zinssituation ab.
| Variante | Vorteil | Risiko |
|---|---|---|
| Zahlung trotz Einspruch | Kein Risiko von Aussetzungszinsen | Liquidität ist bis zur Erstattung gebunden |
| AdV und Nichtzahlung | Liquidität bleibt erhalten; keine Vollstreckung während der AdV | Bei Niederlage entstehen Aussetzungszinsen |
| Teilweise Zahlung, teilweise AdV | Zinsrisiko wird begrenzt | Komplexere Berechnung und Abstimmung mit dem Finanzamt |
| Stundung statt AdV | Geeignet bei Zahlungsproblemen ohne rechtliche Zweifel | Stundungszinsen und Sicherheitsleistung möglich |
AdV, Säumniszuschläge und Erlass
Ohne bewilligte AdV entstehen bei verspäteter Zahlung grundsätzlich Säumniszuschläge. Wird die AdV später rückwirkend gewährt, kann dies Auswirkungen auf die Entstehung von Säumniszuschlägen haben. Entscheidend ist der konkrete Beginn der Aussetzung.
Wird AdV abgelehnt und zahlt der Steuerpflichtige nicht, entstehen regelmäßig Säumniszuschläge. Werden Steuerbescheide später aufgehoben oder geändert, bleiben bereits verwirkte Säumniszuschläge grundsätzlich bestehen. In besonderen Fällen kann aber ein Erlass nach § 227 AO in Betracht kommen, etwa wenn der Steuerpflichtige alles Erforderliche getan hat, um AdV zu erreichen.
Praxis-Tipp
Wird ein AdV-Antrag abgelehnt, sollte sofort geprüft werden, ob ein gerichtlicher AdV-Antrag sinnvoll ist. Das kann später auch für einen möglichen Erlass von Säumniszuschlägen wichtig werden.
Checkliste für den AdV-Antrag
| Prüfpunkt | Warum wichtig? |
|---|---|
| Einspruch eingelegt? | AdV setzt regelmäßig einen angefochtenen Bescheid voraus. |
| Streitbetrag berechnet? | Der Antrag sollte die auszusetzende Steuer genau beziffern. |
| Ernstliche Zweifel begründet? | Allgemeine Einwendungen reichen nicht aus. |
| Nachweise beigefügt? | Belege, Verträge, Berechnungen und Rechtsprechung stützen den Antrag. |
| Unbillige Härte geprüft? | Liquiditätslage, Existenzgefährdung und Vollstreckungsfolgen können zusätzlich relevant sein. |
| Sicherheitsleistung möglich? | Bei hohem Streitbetrag kann das Finanzamt Sicherheiten verlangen. |
| Zinsrisiko berechnet? | Bei späterem Unterliegen können Aussetzungszinsen entstehen. |
| Fristen überwacht? | Einspruchsfrist, Zahlungsfrist und Vollstreckungsankündigungen beachten. |
AdV-Antrag prüfen lassen
Sie haben einen Steuerbescheid erhalten, halten ihn für falsch und möchten nicht sofort zahlen? Wir prüfen, ob ein Einspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sinnvoll ist, wie hoch das Zinsrisiko ist und ob zusätzlich Stundung, Vollstreckungsaufschub oder ein gerichtlicher Antrag erforderlich sind.
Unser Tipp: Stellen Sie den AdV-Antrag nicht pauschal. Ein guter Antrag enthält eine klare rechtliche Begründung, eine konkrete Berechnung des Aussetzungsbetrags und belastbare Nachweise.
Häufige Fragen zur Aussetzung der Vollziehung
Was bedeutet Aussetzung der Vollziehung?
Die Aussetzung der Vollziehung schiebt die Zahlungspflicht aus einem angefochtenen Steuerbescheid vorläufig auf, solange über Einspruch oder Klage noch nicht endgültig entschieden ist.
Muss ich trotz Einspruch zahlen?
Ja. Ein Einspruch allein hemmt die Zahlungspflicht nicht. Nur eine bewilligte AdV verhindert vorläufig die Vollziehung.
Wann gewährt das Finanzamt AdV?
AdV wird gewährt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids bestehen oder die Vollziehung eine unbillige Härte wäre.
Wie hoch sind Aussetzungszinsen?
Aussetzungszinsen betragen nach aktueller Gesetzeslage 0,5 % pro vollem Monat. Die Höhe ist für Zeiträume ab 2019 verfassungsrechtlich umstritten.
Was passiert, wenn der Einspruch erfolgreich ist?
Ist der Einspruch oder die Klage erfolgreich, muss die ausgesetzte Steuer insoweit nicht gezahlt werden. Aussetzungszinsen entstehen dann grundsätzlich nicht für den erfolgreichen Teil.
Was passiert, wenn der Einspruch erfolglos ist?
Dann wird die ausgesetzte Steuer fällig. Zusätzlich können Aussetzungszinsen entstehen.
Kann das Finanzamt eine Sicherheit verlangen?
Ja. Die AdV kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden, wenn der spätere Steueranspruch gefährdet erscheint.
Kann ich nach Ablehnung durch das Finanzamt zum Finanzgericht?
Ja. Nach Ablehnung durch das Finanzamt kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht nach § 69 FGO gestellt werden.
Rechtsgrundlagen, Aktuelles und BFH-Rechtsprechung
Rechtsgrundlagen
- § 361 AO – Aussetzung der Vollziehung im Einspruchsverfahren
- § 69 FGO – Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht
- § 237 AO – Aussetzungszinsen
- § 238 AO – Höhe und Berechnung der Zinsen
- § 240 AO – Säumniszuschläge
Aktuelle Rechtsprechung
- BFH, Vorlagebeschluss vom 08.05.2024 – VIII R 9/23: Verfassungsmäßigkeit der Aussetzungszinsen
- BFH, Beschluss vom 24.10.2024 – VI B 35/24 (AdV): AdV bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Höhe der Aussetzungszinsen
- BFH, Beschluss vom 21.03.2025 – X B 21/25 (AdV): Sicherheitsleistung und rückwirkende AdV-Wirkung
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Rechtsgrundlagen zum Thema: Aussetzung der Vollziehung
AOAO § 231 Unterbrechung der Verjährung
AO § 237 Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung
AO § 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners
AO § 322 Verfahren
AO § 361 Aussetzung der Vollziehung
AO § 231 Unterbrechung der Verjährung
AO § 237 Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung
AO § 284 Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners
AO § 322 Verfahren
AO § 361 Aussetzung der Vollziehung
UStAE
UStAE 13c.1. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
UStAE 13c.1. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
GewStR
GewStR R 1.7 Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden
UStR
UStR 182b. Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
UStR 182c. Haftung bei Änderung der Bemessungsgrundlage
AEAO
AEAO Zu § 89 Beratung, Auskunft:
AEAO Zu § 120 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt:
AEAO Vor §§ 130, 131 Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten:
AEAO Zu § 171 Ablaufhemmung:
AEAO Zu § 172 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden:
AEAO Zu § 196 Prüfungsanordnung:
AEAO Zu § 226 Aufrechnung:
AEAO Zu § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen:
Zu § 237 Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung:
AEAO Zu § 240 Säumniszuschläge:
AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:
Vor § 347 Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren:
AEAO Zu § 350 Beschwer:
AEAO Zu § 361 Aussetzung der Vollziehung:
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§ 40 StBVV Verfahren vor den Verwaltungsbehörden
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