Geldwäscheprävention: Das aktualisierte Geldwäschegesetz ab 2024

Mit dem Beginn des Jahres 2024 traten wichtige Änderungen im Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft, die insbesondere durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts initiiert wurden. Eine der signifikantesten Neuerungen ist die Einführung der Gesellschaftsform „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (eGbR), die eine Anpassung im Umgang mit Personengesellschaften im Rahmen der Geldwäscheprävention nach sich zieht.

Die eGbR und ihre Bedeutung für die Geldwäscheprävention

Die eGbR stellt eine moderne Antwort auf die Bedürfnisse des Rechtsverkehrs dar und bringt eine wesentliche Neuerung mit sich: die Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften. Mit der Einführung dieser neuen Gesellschaftsform wurde vor dem Begriff „Personengesellschaften“ im Geldwäschegesetz das Wort „rechtsfähigen“ eingefügt. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Praxis der Geldwäscheprävention.

Identitätsprüfung über das Gesellschaftsregister

Eine der Kernanforderungen des Geldwäschegesetzes ist die Überprüfung der Identität der Geschäftspartner. Für die eGbR bedeutet dies, dass die Identitätsprüfung nun anhand eines Auszugs aus dem Gesellschaftsregister erfolgen muss. Dieses Register ist seit dem 1. Januar 2024 verfügbar und bietet über das Gemeinsame Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de einen kostenlosen Zugang.

Registrierungspflicht im Transparenzregister

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Registrierungspflichten im Transparenzregister. Als rechtsfähige Personengesellschaft ist die eGbR verpflichtet, sich im Transparenzregister zu registrieren. Das Bundesverwaltungsamt erläutert in seinem FAQ-Katalog, dass mit der Eintragung einer GbR in das neu eingeführte Gesellschaftsregister die entstehende eGbR nach § 20 Abs. 1 Satz 1 GwG zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet ist.

Diese Regelung betrifft nicht nur Mandanten, die in der Rechtsform einer eGbR organisiert sind, sondern auch Berufsausübungsgesellschaften, die als eGbR strukturiert sind.

Fazit

Die Änderungen im Geldwäschegesetz ab 2024 stellen eine wichtige Weiterentwicklung in der Geldwäscheprävention dar. Sie tragen der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts Rechnung und schaffen neue Rahmenbedingungen für die Identitätsprüfung und Transparenz von rechtsfähigen Personengesellschaften. Für Unternehmen und Berufsausübungsgesellschaften in der Rechtsform einer eGbR bedeutet dies, dass sie sich auf die neuen Anforderungen einstellen und entsprechende Schritte zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unternehmen müssen. Die Anpassungen im Geldwäschegesetz sind ein weiterer Schritt zur Stärkung der Integrität des Finanzsystems und zur Bekämpfung der Geldwäsche.