Genügt eine Rechnungskopie für den Vorsteuerabzug?

Genügt eine Rechnungskopie für den Vorsteuerabzug?

Ausländische Unternehmer können die Erstattung von Umsatzsteuer beantragen, die ihnen durch Unternehmen in Deutschland in Rechnung gestellt wurde. Das gilt selbst dann, wenn im elektronischen Verfahren eine Rechnungskopie übermittelt wurde.

Hintergrund

Eine österreichische GmbH verlangte die Vergütung der von ihr gezahlten deutschen Umsatzsteuer für 2010. Ihrem elektronischen Vergütungsantrag hatte sie eingescannte Rechnungskopien beigefügt. Das Bundeszentralamt für Steuern lehnte die Vergütung ab. Innerhalb der Ausschlussfrist waren keine eingescannten Originalrechnungen vorgelegt worden.

Entscheidung

Die Klage vor dem Finanzgericht hatte Erfolg. Nach Auffassung der Richter erfüllt der Scan einer Rechnungskopie die gesetzlichen Voraussetzungen einer beizufügenden „Kopie der Rechnung“. Eine Übermittlung der eingescannten Originalrechnung ist nach der Einführung des elektronischen Vorsteuervergütungsverfahrens nicht erforderlich. Anders als beim früheren Papierverfahren kommt eine Prüfung auf Authentizität und eine Entwertung der Rechnung nicht in Betracht.