Das Bundeskabinett hat am 6. November 2024 einen Gesetzentwurf zur Stärkung und Modernisierung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls beschlossen. Ziel ist es, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung effektiver zu bekämpfen, um fairen Wettbewerb und gerechte Arbeitsbedingungen zu fördern sowie Steuern und Sozialabgaben zu sichern.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs
- Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die FKS wird in ihren Kompetenzen deutlich erweitert und erhält mit der sogenannten „Kleinen Staatsanwaltschaft“ die Zuständigkeit, eigenständig Ermittlungsverfahren bei Sozialleistungsbetrug, insbesondere unrechtmäßigem Bürgergeldbezug, durchzuführen. Dadurch können Sozialleistungsbetrüger schneller strafrechtliche Konsequenzen erfahren und die FKS entlastet die Landesjustizbehörden. - Digitalisierung und Effizienzsteigerung
Die Prüfungs- und Ermittlungsprozesse der FKS werden modernisiert und digitalisiert, was die Arbeit der FKS effizienter und zielgerichteter macht. Elektronische Zugänge zu Unternehmensunterlagen und erweiterte Prüfrechte ermöglichen risikoorientierte, qualitativ hochwertige Prüfungen, die Unternehmen weniger bürokratisch belasten. - Kriminalitätsbekämpfung und Kooperation mit Polizeibehörden
Die FKS erhält erweiterte Befugnisse zur Bekämpfung schwerer Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität. Durch den Zugang zum polizeilichen Informationsverbund kann die FKS enger mit Polizei und Zollfahndung zusammenarbeiten und effizient gegen organisierte Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgehen. - Entlastung der Justiz und Verbesserung der Prozessabläufe
Mit dem Ausbau der Kompetenzen zur Ahndung von Sozialleistungsbetrug und der Optimierung der Verfahrensregelungen wird die Justiz entlastet und die FKS kann selbstständig mehr Verfahren abschließen.
Fazit
Der Gesetzentwurf fördert fairen Wettbewerb, stärkt die soziale Sicherung und entlastet die Justiz. Die Maßnahmen unterstützen die Bekämpfung der Schwarzarbeit und schützen redliche Unternehmen vor unlauterer Konkurrenz.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen