Weitere Digitalisierung und weniger Bürokratie im Genossenschaftsrecht

Das Bundeskabinett hat am 6. November 2024 den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform beschlossen. Ziel ist es, die Digitalisierung in Genossenschaften zu fördern, die Attraktivität der Genossenschaftsform zu steigern und Missbrauch vorzubeugen.

Hintergrund

Genossenschaften tragen mit rund 23,5 Millionen Mitgliedern wesentlich zum Gemeinwohl bei: Wohnungsgenossenschaften bieten bezahlbaren Wohnraum, Kreditgenossenschaften ermöglichen finanzielle Versorgung auch in ländlichen Gebieten, und Energiegenossenschaften unterstützen die Energiewende. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften zu verbessern, was der Gesetzesentwurf nun konkret umsetzt.

Wesentliche Maßnahmen des Gesetzesentwurfs

  1. Förderung der Digitalisierung
    Die neuen Regelungen erlauben verstärkt digitale Prozesse. Dazu wird die Textform anstelle der Schriftform verankert, digitale Sitzungen und Beschlussfassungen ermöglicht sowie die Informationsversorgung der Mitglieder digitalisiert.
  2. Attraktivitätssteigerung der Rechtsform
    Die Gründung von Genossenschaften soll beschleunigt werden, u. a. durch ein erweitertes Register über genossenschaftliche Prüfungsverbände zur Erhöhung der Transparenz und eine Verordnungsermächtigung zur Standardisierung der Gründungsgutachten. Eine Frist für Eintragungen und die Beschleunigung der Förderungszweckprüfung durch das Registergericht sollen ebenfalls zur Vereinfachung beitragen.
  3. Maßnahmen gegen Missbrauch
    Zur Vermeidung missbräuchlicher Nutzungen der Rechtsform werden die Rechte und Pflichten genossenschaftlicher Prüfungsverbände erweitert und die Staatsaufsicht gestärkt. Diese Regelungen ergänzen die Gesetzesänderungen aus 2017 und 2020.

Fazit

Der Entwurf zielt darauf ab, Genossenschaften im digitalen Zeitalter zu stärken, die Bürokratie zu verringern und den Gemeinwohlbeitrag der Genossenschaften zu fördern.

Quelle: Bundesministerium der Justiz