Die Bundesregierung hat einen bedeutenden Schritt zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Verbesserung der Investitionsbedingungen unternommen. Am 24. Juli 2024 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums für 2024 und zur Fortentwicklung des Steuerrechts (Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG). Mit diesem Gesetzesentwurf sollen inflationsbedingte Mehrbelastungen vermieden und die Lohnsteuer gerechter verteilt werden.
Wichtige Maßnahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes
Freistellung des Existenzminimums und Verbesserungen für Familien
- Grundfreibetrag:
- 2024: Anhebung um 180 Euro auf 11.784 Euro.
- 2025: Erhöhung um 300 Euro auf 12.084 Euro.
- 2026: Weitere Erhöhung um 252 Euro auf 12.336 Euro.
- Kinderfreibetrag:
- 2024: Anhebung um 228 Euro auf 6.612 Euro.
- 2025: Erhöhung um 60 Euro auf 6.672 Euro.
- 2026: Weitere Erhöhung um 156 Euro auf 6.828 Euro.
- Kindergeld:
- 2025: Erhöhung um 5 Euro auf 255 Euro monatlich.
- 2026: Weitere Erhöhung um 4 Euro auf 259 Euro monatlich.
- Automatische Anpassung: Ab 2026 soll das Kindergeld regelmäßig an die prozentuale Entwicklung der Freibeträge für Kinder angepasst werden.
- Sofortzuschlag:
- 2025: Erhöhung um 5 Euro auf 25 Euro monatlich für Kinder und Jugendliche im SGB II, SGB XII, SGB XIV, AsylbLG und BKGG.
Gerechtere Lohnsteuerbelastung
Ab dem 1. Januar 2030 werden die Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Lohnsteuerklasse IV überführt. Dies ermöglicht eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung basierend auf den gemeinsam erzielten Arbeitslöhnen in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft. Dadurch kann die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht
Mit dem neuen Gesetz wird klargestellt, dass steuerbegünstigte Körperschaften sich zu tagespolitischen Themen äußern dürfen, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden. Dies unterstützt und fördert das demokratische Engagement von gemeinnützigen Organisationen. Außerdem wird eine Regelung zu Photovoltaikanlagen für gemeinnützige Organisationen aufgenommen, die ihnen mehr Flexibilität bei der Nutzung zugewiesener Mittel ermöglicht.
Maßnahmen der Wachstumsinitiative
Der Gesetzentwurf umfasst mehrere Maßnahmen zur Förderung von Investitionen und zur Attraktivitätssteigerung des Standorts Deutschland:
- Reform der Abschreibungen: Einführung der Gruppen- bzw. Pool-Abschreibung als einfaches und bürokratiearmes Instrument.
- Degressive Abschreibung: Verlängerung der degressiven Abschreibung für von 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung, maximal 25 %.
- Forschungszulage: Erhöhung des Bemessungsgrundlagenhöchstbetrags für förderfähige Aufwendungen nach dem 31. Dezember 2024 auf 12 Millionen Euro.
Weitere steuerliche Regelungen
- Generationenkapitalgesetz: Errichtung einer Stiftung „Generationenkapital“, deren Überschüsse zur Finanzierung der allgemeinen Rentenversicherung beitragen sollen. Diese Stiftung wird teilweise steuerbefreit.
- Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen: Erweiterung der Mitteilungspflicht auf bestimmte innerstaatliche Gestaltungen.
- Elektronische Übermittlung von Sterbefallanzeigen: Einführung einer medienbruchfreien Verarbeitung der Informationen zur Reduzierung des Papieraufwands.
Fazit
Der Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes stellt einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger dar, indem er inflationsbedingte Mehrbelastungen vermeidet und die Lohnsteuer gerechter verteilt. Gleichzeitig setzt er Maßnahmen zur Förderung von Investitionen und zur Unterstützung gemeinnütziger Organisationen um. Insgesamt wird die Bevölkerung und die Wirtschaft dadurch um 30 Milliarden Euro entlastet.
Weitere Informationen zur Reform der Steuerklassen und den spezifischen Maßnahmen finden Sie beim Bundesministerium der Finanzen.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen