Gesetzesinitiative zur Erhöhung der BAföG-Wohnpauschalen

BAföG-Empfängerinnen und -empfänger sollen nach Ansicht von Berlin, Brandenburg und Bremen mehr Unterstützung bei den Wohnkosten erhalten. In einem gemeinsamen Gesetzesantrag schlagen die drei Länder vor, dass Studierenden, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, monatlich 300 Euro für ihre Unterbringung erhalten sollen. Das wären 50 Euro mehr als bislang gesetzlich vorgesehen.

300 Euro und mehr

In den Fällen, in denen der Bedarf von 300 Euro nicht kostendeckend ist, könnte er sich um bis zu 100 Euro monatlich erhöhen. Für zusätzliche Heizkosten sollen monatlich 50 Euro geltend gemacht werden können.

Erheblicher Anstieg der Wohnkosten

Zur Begründung verweisen die Initiatoren auf den erheblichen Anstieg der Wohnkosten für Auszubildende in den vergangenen Jahren. Die letzte Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze im Jahr 2016 reiche nicht mehr aus, um die Kosten zu decken. Im Gegensatz zu Studierenden, die noch bei den Eltern wohnen, könnten allein lebende BAföG-Empfängerinnen und -empfänger keine zusätzlichen Leistungen nach dem SGB II beantragen. Sie seien deshalb auf einen kostendeckenden BAföG-Satz angewiesen.

Wie es weitergeht

Der Gesetzesantrag wurde am 23. März 2018 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse überwiesen. Wenn die Beratungen abgeschlossen sind, befasst sich das Plenum erneut mit der Vorlage.

 Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 23.03.2018