Die Einführung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) stellt international tätige Konzerne bereits vor enorme bürokratische Herausforderungen. Nun folgt der nächste konsequente Schritt der Finanzverwaltung: Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den weltweiten Datenaustausch.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20. März 2026 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Mehrseitigen Vereinbarung über den Austausch von GloBE-Informationen veröffentlicht. Damit wird der Grundstein gelegt, damit Steuerbehörden weltweit die komplexen Mindeststeuer-Daten (GIR) automatisch austauschen können.
Was sind GloBE-Informationen?
Im Rahmen der globalen effektiven Mindestbesteuerung müssen betroffene Unternehmensgruppen einen standardisierten Bericht abgeben, den sogenannten GloBE Information Return (GIR). Dieser Bericht enthält:
- Detaillierte Kennziffern über die gesamte Unternehmensgruppe.
- Berechnungen zur effektiven Steuerlast in jedem Land, in dem der Konzern tätig ist.
- Angaben zur Überprüfung, ob die Mindeststeuererklärung korrekt abgegeben wurde.
Das Ziel: Volle Transparenz für die Finanzämter
Bisher war die Einreichung dieser Berichte oft auf das Land der Konzernmutter beschränkt. Um sicherzustellen, dass jede betroffene Finanzverwaltung weltweit – auch in Drittstaaten – Zugriff auf diese Daten hat, wird nun ein automatischer Informationsaustausch etabliert.
Die Vorteile aus Sicht der Finanzbehörden:
- Gleichzeitigkeit: Alle betroffenen Behörden erhalten die Informationen zur gleichen Zeit.
- Effizienz: Die Administration und Überprüfung der Mindeststeuer wird durch standardisierte Datensätze erleichtert.
- Gerechtigkeit: Schlupflöcher durch Informationsasymmetrien zwischen Staaten sollen geschlossen werden.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Obwohl die Mehrseitige Vereinbarung primär die Zusammenarbeit zwischen Behörden regelt, hat sie direkte Auswirkungen auf die Compliance-Prozesse in Konzernen:
- Einheitlichkeit ist Pflicht: Da die Daten nun weltweit verteilt werden, müssen die im GIR gemeldeten Zahlen absolut konsistent mit den lokalen Steuererklärungen sein. Widersprüche fallen durch den automatischen Abgleich sofort auf.
- Erhöhter Prüfungsdruck: Finanzbehörden in Drittstaaten erhalten detaillierte Einblicke in die globale Steuerstruktur. Dies könnte zu häufigeren und spezifischeren Rückfragen im Rahmen von Betriebsprüfungen führen.
- Zeitplan einhalten: Der automatische Austausch setzt voraus, dass die Berichte fristgerecht vorliegen. Verzögerungen bei der Erstellung des GIR können nun internationale Kettenreaktionen auslösen.
Fazit: Die „gläserne“ Steuerquote
Mit dem neuen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Mehrseitigen Vereinbarung vom September 2025 wird der Datenaustausch zur globalen Mindeststeuer zur Normalität. Für Unternehmen bedeutet dies: Die steuerliche Transparenz erreicht ein neues Level.
Fällt Ihre Unternehmensgruppe unter die Regelungen der globalen Mindestbesteuerung? Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung des komplexen GloBE Information Return (GIR), sondern beraten Sie auch proaktiv zur Absicherung Ihrer internationalen Steuerstrategie angesichts des zunehmenden Informationsaustauschs. Sprechen Sie uns an!
Quelle: BMF, Mitteilung vom 20.03.2026 zum Referentenentwurf des GloBE-Austauschgesetzes.