In Unternehmensgruppen ist es üblich, dass Schwestergesellschaften eng zusammenarbeiten. Bisher war das Finanzamt hier extrem streng: Fehlte für eine Zahlung zwischen solchen Firmen ein schriftlicher, im Voraus abgeschlossener Vertrag, wurde der Steuerabzug fast immer verweigert – oft mit Millionen-Folgen.
Das Bundesverfassungsgericht sorgt für Entlastung Das Bundesverfassungsgericht hat nun ein Machtwort gesprochen (Az. 2 BvR 172/24). Die Richter stellten klar, dass das Finanzamt den Steuerabzug nicht allein deshalb streichen darf, weil ein Vertrag nicht schriftlich vorliegt.
Die wichtigsten Punkte für Sie:
- Inhalt vor Form: Wenn eine Zahlung (z. B. ein Schadensausgleich oder eine Vergütung) betrieblich sinnvoll und echt gewollt war, muss sie steuerlich anerkannt werden – auch wenn die schriftliche Fixierung fehlt.
- Tatsächliches Handeln zählt: Das Finanzamt muss nun prüfen, wie die Firmen in der Realität zusammengearbeitet haben. Gab es klare Absprachen per E-Mail? Wurden die Leistungen tatsächlich erbracht? Wenn ja, spricht das für die steuerliche Anerkennung.
- Keine Willkür mehr: Gerichte dürfen Beweise (wie Zeugenaussagen zu mündlichen Absprachen) nicht mehr einfach ignorieren, nur weil ein „sauberes“ Vertragsdokument fehlt.
Was bedeutet das für Ihre Praxis? Dieses Urteil ist ein wichtiges Schutzschild für Unternehmen in der Betriebsprüfung. Es verhindert, dass berechtigte Betriebsausgaben nur wegen formaler Fehler nachträglich teuer versteuert werden müssen.
Unsere Empfehlung: Trotz dieser Erleichterung bleibt die schriftliche Dokumentation der sicherste Weg, um Diskussionen mit dem Prüfer von vornherein zu vermeiden. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre internen Leistungsbeziehungen so zu dokumentieren, dass sie auch einem kritischen Blick standhalten – ohne dabei den administrativen Aufwand unnötig aufzublähen.
Haben Sie aktuell Projekte oder Zahlungsströme zwischen Ihren Gesellschaften, die steuerlich noch nicht formal abgesichert sind? Sprechen Sie uns an, damit wir diese im Lichte der neuen Rechtsprechung absichern können.