Grundsteuer: FG Berlin-Brandenburg klärt wichtige Auslegungsfragen

Hintergrund

Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat in zwei aktuellen Urteilen vom 12. Februar 2025 (Az. 3 K 3090/24 und 3 K 3107/24) zentrale Fragen zur Auslegung des neuen Grundsteuerrechts entschieden. Dabei stand die verfassungsrechtliche Überprüfung der Neuregelungen nicht im Fokus, sondern vielmehr deren Anwendung im Einzelfall.

Urteil 3 K 3090/24: Einbeziehung von Lärmschutzwandgrundstücken

In diesem Verfahren ging es um ein Einfamilienhausgrundstück, das zusätzlich einen Miteigentumsanteil an einem angrenzenden Grundstück mit einer Lärmschutzwand umfasste. Das Gericht entschied:

  • Das Lärmschutzwandgrundstück ist nach § 244 Abs. 2 BewG in die wirtschaftliche Einheit des Einfamilienhausgrundstücks einzubeziehen.
  • Der Bodenrichtwert ist auch für das Lärmschutzwandgrundstück anzuwenden.
  • Eine atypische Nutzung im Sinne des § 15 Abs. 2 ImmoWertV lag nicht vor, da viele Grundstücke dieser Richtwertzone an die Lärmschutzwand angrenzen.

Urteil 3 K 3107/24: Steuerbefreiung für Wege innerhalb einer Wohnsiedlung

In diesem Fall war die Frage zu klären, ob Fußwege innerhalb einer Wohnsiedlung, die sich im Miteigentum mehrerer Einfamilienhauseigentümer befanden, als dem öffentlichen Verkehr dienende Wege nach § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG steuerfrei sind. Das FG entschied:

  • Die Fußwege sind Teil der wirtschaftlichen Einheit nach § 244 Abs. 2 BewG.
  • Die Steuerbefreiung konnte bereits im Rahmen der Feststellung des Grundsteuerwerts geltend gemacht werden. Eine gesonderte Anfechtung des Grundsteuermessbetrags war nicht erforderlich.
  • Maßgeblich für die Steuerbefreiung war nicht die straßenrechtliche Widmung, sondern das im Grundbuch eingetragene Wegerecht zugunsten des Landes, das die Nutzung der Wege durch die Allgemeinheit sicherstellte.
  • Die Nutzung der Wege als einzige Zugangsmöglichkeit für das Grundstück war für die Steuerbefreiung unschädlich.

Fazit

Die Urteile des FG Berlin-Brandenburg bringen mehr Klarheit in die Anwendung der neuen Grundsteuerregelungen. Besonders wichtig sind die bestätigte Einbeziehung von Grundstücksteilen in wirtschaftliche Einheiten sowie die steuerliche Behandlung von gemeinschaftlich genutzten Wegen in Wohnsiedlungen. Steuerpflichtige sollten sich frühzeitig über ihre Rechte informieren, insbesondere im Hinblick auf die Steuerbefreiungsvoraussetzungen.