Grundsteuerreform – Hamburger Senat bringt Gesetzespaket auf den Weg

Finanzbehörde Hamburg, Pressemitteilung vom 10.09.2024

Der Hamburger Senat hat ein entscheidendes Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Ziel ist die Einführung der neuen Grundsteuer ab 2025, mit der ersten Fälligkeit am 30. April desselben Jahres. Das Paket umfasst neue Hebesätze und Härtefallregelungen und berücksichtigt das vom Mietenspiegel ausgehende Wohnlagenverzeichnis für die Steuerfestsetzung.

Hebesätze und Messzahlen:

  • Grundsteuer A: Für Land- und Forstwirtschaft wird der Hebesatz auf 100 % festgesetzt.
  • Grundsteuer B: Für nicht landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Wohnen und Nicht-Wohnen) beträgt der Hebesatz 975 %.
  • Grundsteuer C: Für baureife, unbebaute Grundstücke, die besonders für den Wohnungsbau geeignet sind, wird ein Hebesatz von 8.000 % angewendet, um Spekulationen entgegenzuwirken und die Bauaktivität zu fördern.

Die Messzahl für Nutzflächen wird auf 0,87 gesetzt, was eine Ermäßigung von 13 % gegenüber der Grundmesszahl für Grund und Boden darstellt. Der Wohnbereich wird weiterhin besonders gefördert und erhält eine Messzahl von 0,7.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel betont, dass das neue System fair gestaltet ist und trotz der systembedingten Belastungsverschiebungen aufkommensneutral bleibt. Zudem wird im Herbst eine umfangreiche Informationskampagne gestartet, um die Bürgerinnen und Bürger über die Änderungen zu informieren.

Was Eigentümerinnen und Eigentümer wissen müssen: Die Grundsteuerwertbescheide, die bereits versandt wurden, bilden die Basis für die neuen Steuerbescheide, die ab März 2025 verschickt werden. Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer wird diesen Bescheiden zu entnehmen sein. Es wird empfohlen, rechtzeitig ein SEPA-Mandat einzureichen, um die fristgerechte Zahlung der Grundsteuer sicherzustellen. Bereits vorhandene SEPA-Mandate für die alte Grundsteuer bleiben gültig.

Für Mieterinnen und Mieter: Die Grundsteuer wird zwar an Eigentümerinnen und Eigentümer gerichtet, kann jedoch über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Dies regelt jedoch nicht der Landesgesetzgeber, sondern der Bundesgesetzgeber.

Weitere Details zur Grundsteuerreform und deren Umsetzung sind auf der Website der Finanzbehörde Hamburg verfügbar.

Quelle: Finanzbehörde Hamburg