Höherer Mindestlohn: Minijob-Grenze steigt auf 538 Euro

Ab 2024 wird es in Deutschland eine wichtige Änderung bezüglich des Mindestlohns und der Verdienstgrenze für Minijobs geben. Hier sind die wesentlichen Punkte der Pressemitteilung der Minijob-Zentrale vom 21. November 2023:

Erhöhung des Mindestlohns

  • Neuer Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn von derzeit 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde.
  • Geltungsbereich: Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten, unabhängig davon, ob es sich um einen Minijob oder einen versicherungspflichtigen Hauptjob handelt.

Anpassung der Minijob-Grenze

  • Neue Verdienstgrenze: Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro.
  • Jahresverdienstgrenze: Entsprechend steigt die Jahresverdienstgrenze auf 6.456 Euro.
  • Dynamische Anpassung: Die Verdienstgrenze im Minijob ist dynamisch und passt sich an den Mindestlohn an.

Bedeutung der Änderung

  • Reaktion auf Lebenshaltungskosten: Die Erhöhung des Mindestlohns und der Verdienstgrenze für Minijobs wird als Reaktion auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten gesehen.
  • Unterstützung für Minijobber: Diese Anpassung wird als zeitgerechte Unterstützung für Personen angesehen, die in Minijobs tätig sind.

Geltungsbereich für Minijobs

  • Gewerbliche Minijobs: Der Mindestlohn gilt sowohl für gewerbliche Minijobs als auch für Minijobber in Privathaushalten.

Zusätzliche Informationen

Diese Änderungen sind besonders relevant für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, da sie die finanziellen Rahmenbedingungen von Minijobs direkt beeinflussen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie die neuen Mindestlohnvorgaben einhalten, während Arbeitnehmer von der erhöhten Verdienstgrenze profitieren können.