IDW: Neu gefasster Praxishinweis zur Geldwäscheprävention in der WP-Praxis veröffentlicht

Mit Blick auf die Änderung des Geldwäschegesetzes im vergangenen Jahr hat das IDW seinen Praxishinweis Nr. 2/2012 neu gefasst. Mit dem Praxishinweis, der vom Arbeitskreis „Geldwäsche“ erarbeitet und vom Hauptfachausschuss verabschiedet wurde, legt das IDW Empfehlungen für die Ausgestaltung interner Sicherungsmaßnahmen sowie zur Durchführung der Risikoanalyse nach § 5 GwG zur Geldwäscheprävention in der Wirtschaftsprüferpraxis vor. Darüber hinaus geht der Praxishinweis auf die Aufgaben eines Geldwäschebeauftragten ein.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 17.07.2018