Ins Minus gespart! / Was bei Vertragsende übrig bleibt & wie LV-Kunden Einbußen verhindern

Längst pfeifen es die Spatzen von den Dächern: Lebens- und Rentenversicherungen sind keine geeigneten Spar- und Altersvorsorgemodelle mehr. Dabei überraschen die mageren Renditen und immer weiter sinkende Überschussbeteiligungen sicher kaum noch einen Verbraucher. Dass aber in vielen Fällen nicht einmal mehr der Kapitalerhalt gewährleistet ist, dürfte einer Vielzahl von Versicherungsnehmern leider immer noch nicht bewusst sein. Anders ist es nicht zu erklären, dass nicht noch viel mehr Menschen vorzeitig ihre Lebensversicherung kündigen, als es ohnehin schon tun.

Böse Überraschung: Bei Laufzeitende effektiver Zinssatz unter null

So kann das Verbraucherschutzprojekt LV-Doktor, das sich seit rund einem Jahrzehnt für die Rechte von Kunden einsetzt, die ihre Lebensversicherung kündigen möchten beziehungsweise bereits gekündigt haben, unzählige Fälle anführen, bei denen Kunden definitiv Verluste erlitten hätten, wenn sie das Laufzeitende erreicht hätten. Ein Beispiel.

Im Jahr 1990 schloss ein LV-Doktor-Kunde eine Lebensversicherung bei einem namhaften deutschen Versicherer ab. Garantierte Ablaufleistung 20.000 DM. Hübsche Summe – auf den ersten Blick. Auf den zweiten eher weniger, denn: Die festgesetzte Vertragslaufzeit betrug 35 Jahre, der monatlich vereinbarte Einzahlungsbetrag 52,40 DM. Der Kunde hätte also mit 420 Beitragszahlungen 22.008 DM angespart, bei Erreichen des Laufzeitendes aber nur 20.000 DM erhalten. Das hätte einem effektiven Zinssatz von -0,553 % entsprochen. Zum Glück entschied sich der Betroffene, über die LV-Doktor-Anwälte seine Lebensversicherung kündigen zu lassen und dadurch sein Geld zu retten.

Jüngster Fall: Netzwerkanwälte von LV-Doktor retten 3.300 €

Ein weiteres Beispiel: Vor wenigen Tagen erst konnten die LV-Doktor-Netzwerkanwälte einen Kunden davor retten, etwa 27 % seiner Ersparnisse zu verlieren. Dieser wollte ebenfalls seine Lebensversicherung kündigen, allerdings auf eigene Faust. Die Assekuranz ermittelte daraufhin einen Rückkaufswert in Höhe von 1.200 €. Eingezahlt hatte der Betroffene allerdings insgesamt 4.500 €. Wie so oft, ein Fall für Profis von LV-Doktor. So konnten die Netzwerkanwälte auch diesen Kunden vor dem Verlust seiner Ersparnisse bewahren und eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 3.300 € vor dem Landgericht Berlin erwirken.

Rette sein Geld wer kann – jetzt unbedingt Verträge prüfen

Wer immer noch über einen aktiven Lebensversicherungsvertrag verfügt, sollte jetzt nachprüfen, ob eine Fortführung desselben tatsächlich lohnt oder es sinnvoller ist, die Lebensversicherung kündigen zu lassen, um Verluste zu vermeiden. Tun können das Betroffene ganz simpel: Garantierte Ablaufleistung mit allen bereits eingezahlten Beiträgen und der jährlichen Wertermittlung des Versicherers vergleichen. Nun noch gegenüberstellen, wie viel weiterhin einbezahlt werden müsste, um die Summe tatsächlich zu erreichen. Wer angesichts dieser Ergebnisse tatsächlich seine Lebensversicherung kündigen möchte, wendet sich am besten direkt an LV-Doktor (info@lv-doktor.de).

Aber auch Kunden, deren Verträge bereits gekündigt und abgegolten sind, sollten prüfen, ob sie bei Kündigung tatsächlich das erhalten haben, was ihnen zusteht. Hier hilft der kostenlose Rückkaufswertrechner von LV-Doktor weiter.

PM LV-Doktor