Ist die pauschale Lohnsteuerpflicht des Arbeitgebers für Sonderleistungen an Pensionskassen verfassungswidrig?

Ist die pauschale Lohnsteuerpflicht des Arbeitgebers für Sonderleistungen an Pensionskassen verfassungswidrig?

Kernaussage
Sonderleistungen an Pensionskassen müssen nach Fassung des Jahressteuergesetzes 2007 vom Arbeitgeber zwangsweise pauschal versteuert und selbst getragen werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klärt indessen, ob dies mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist.

Sachverhalt
Dem Kläger, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, wurden aufgrund seines Austritts aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Gegenwertzahlungen zuzüglich der darauf entfallenen Lohnsteuer auferlegt. Diese Gegenwertzahlungen wurden erhoben, weil der aus der Pensionskasse ausscheidende Arbeitgeber künftig keine Umlagezahlungen an die Pensionskasse leistet, diese jedoch die Betriebsrenten fortzuzahlen hat. Die Zahlungen unterliegen der pauschalen Lohnsteuer, die vom Arbeitgeber als Schuldner zu übernehmen ist. Dies stellt einen besonderen Fall der Lohnsteuer- bzw. der Einkommensteuerschuld dar. Zwar sieht das Gesetz auch in anderen Fällen eine pauschale Lohnsteuer vor, beispielsweise bei Gewährung verbilligter Mahlzeiten. Dem Arbeitgeber verbleibt hierbei jedoch ein Wahlrecht zwischen der Lohnsteuerpauschalierung und des Lohnsteuerabzugs vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers.

Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das BVerfG mit der Sachklärung beauftragt. Der Senat ist von einem Verstoß der Pauschalierung der Lohnsteuer bei der Gegenwertzahlung mit dem Gleichheitssatz überzeugt, weil der Arbeitgeber, abweichend von allen anderen im Einkommensteuerrecht geregelten Fällen, verpflichtet wird, die Einkommensteuer für andere Personen zu tragen

Konsequenz
Hält das BVerfG die Pauschalierungspflicht für verfassungswidrig, müsste der Gesetzgeber einen gleichheitsgemäßen Zustand durch Steuerfreiheit oder der Möglichkeit zur Überwälzung der Steuerbelastung auf den Arbeitnehmer schaffen. Eine Entscheidung bleibt abzuwarten.