Jahressteuergesetz 2024: Erste Lesung im Bundestag

Der Bundestag hat am 25. September 2024 den Entwurf der Bundesregierung für ein neues Jahressteuergesetz 2024 in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Finanzausschuss die Federführung übernimmt.

Mobilitätsbudget als steuerlicher Schwerpunkt

Eine der geplanten Maßnahmen im Jahressteuergesetz 2024 ist die vereinfachte lohnsteuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets. Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitern künftig ein Mobilitätsbudget von bis zu 2.400 Euro pro Jahr als Zusatz zum Lohn gewähren und dieses pauschal mit 25 Prozent versteuern können. Diese Pauschalbesteuerung soll eine bürokratiearme Handhabung ermöglichen.

Erweiterung der Pauschalbesteuerung

Die bisherigen Pauschalbesteuerungsvorschriften sollen erweitert werden, um moderne Fortbewegungsmöglichkeiten wie E-Scooter, Car-Sharing, Bike-Sharing und Fahrtdienstleistungen einzubeziehen. Auch der Erwerb von Einzelfahrkarten, Zeitkarten und Ermäßigungskarten für den öffentlichen Nahverkehr wird begünstigt.

Weitere Themen im Jahressteuergesetz 2024

Neben der Mobilitätsförderung enthält der Gesetzentwurf weitere steuerliche Anpassungen. Unter anderem wird die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht angepasst, um kleinen Unternehmen mehr Flexibilität zu bieten.

Antrag der Linken

Parallel zum Regierungsentwurf debattierte der Bundestag über einen Antrag der Linken zur Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit als nicht-profitorientierten Sektor auf dem Wohnungsmarkt. Auch dieser Antrag wurde an den Finanzausschuss überwiesen.

Ausblick

Das Jahressteuergesetz 2024 befindet sich nun in der Ausschussberatung. Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen und Ergänzungen noch vorgenommen werden, bevor es zur Abstimmung kommt.

Hinweis: Dies ist nur eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der ersten Lesung. Weitere Details und Entwicklungen können Sie im Textarchiv des Deutschen Bundestages nachlesen.