Egal ob selbstgemachte Produkte auf Etsy, das Vermieten der Ferienwohnung über Airbnb oder Freelancer-Aufträge via Upwork und Fiverr: Wer online Geld verdient, hinterlässt digitale Spuren. Bislang dachten viele Nutzer, dass das heimische Finanzamt von Einkünften über ausländische Plattformen ohnehin nichts erfährt. Doch diese Lücke wird nun endgültig geschlossen.
Laut einer aktuellen Mitteilung des Bundestags (vom 20.07.2026) hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Meldepflicht für digitale Plattformen auf die ganze Welt auszuweiten und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung rigoros zu bekämpfen. Wir erklären Ihnen, was geplant ist und für wen es jetzt ernst wird.
Wichtiger Hinweis vorab: Das Gesetz befindet sich aktuell noch als Entwurf im Gesetzgebungsverfahren und ist rechtlich derzeit noch in Schwebe. Eine baldige Verabschiedung gilt jedoch als sicher.
Worum geht es bei dem neuen Gesetzentwurf genau?
Vielleicht haben Sie schon einmal vom sogenannten Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) gehört. Dieses sorgt bereits heute dafür, dass digitale Marktplätze die Umsätze ihrer Nutzer automatisch an die Finanzämter melden müssen – allerdings bislang nur innerhalb der Europäischen Union (EU).
Damit gibt sich der Staat im Kampf gegen die Steuerhinterziehung aber nicht mehr zufrieden. Durch das neue Gesetz (Drucksache 21/7193) soll eine bereits 2021 geschlossene „Mehrseitige Vereinbarung“ in deutsches Recht gegossen werden.
Der Kern der Neuerung: Der automatische Informationsaustausch wird auf Drittstaaten (also Länder außerhalb der EU, wie beispielsweise die USA, Großbritannien oder asiatische Staaten) ausgeweitet.
Wie funktioniert der automatische Informationsaustausch?
Das System funktioniert künftig wie ein unsichtbares, weltweites Netz:
- Datenerfassung: Die Betreiber der digitalen Plattformen (egal wo auf der Welt sie ihren Sitz haben) werden verpflichtet, detaillierte Informationen über die Einkünfte ihrer registrierten Verkäufer, Vermieter oder Dienstleister zu sammeln.
- Automatischer Austausch: Diese Daten werden in regelmäßigen Abständen völlig automatisch und ohne konkreten Verdachtsfall an die Finanzbehörden der jeweiligen Heimatländer der Nutzer übermittelt.
- Abgleich: Das deutsche Finanzamt gleicht die gemeldeten Umsätze mit Ihrer persönlichen Steuererklärung ab. Fehlen dort die Einkünfte, drohen empfindliche Strafen wegen Steuerhinterziehung.
Was bedeutet das konkret für Ihr Portemonnaie? (Praxistipp)
Die Zeiten, in denen internationale Online-Einkünfte unter dem Radar der Finanzämter blieben, sind endgültig vorbei. Die Schlinge für Steuerhinterzieher zieht sich durch die internationale Vernetzung der Behörden immer weiter zu.
Unsere Handlungsempfehlungen:
- Einkünfte lückenlos angeben: Wenn Sie über digitale Marktplätze Waren verkaufen, Dienstleistungen anbieten oder Immobilien vermieten, müssen diese Gewinne zwingend in Ihrer Einkommensteuererklärung auftauchen. Das gilt auch, wenn die Plattform ihren Sitz im Nicht-EU-Ausland hat.
- Vergangenheit prüfen: Haben Sie in den letzten Jahren Online-Einkünfte erzielt und diese nicht versteuert? Handeln Sie sofort! Solange das Finanzamt noch nicht durch den automatischen Datenabgleich auf Sie aufmerksam geworden ist, besteht in vielen Fällen noch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Ist die Tat erst einmal entdeckt, ist dieser rettende Weg versperrt.
- Gewerblich oder privat? Oft ist die Grenze fließend (z. B. beim regelmäßigen Ausmisten des Kleiderschranks auf Online-Portalen). Lassen Sie steuerlich prüfen, ab wann Sie als gewerblicher Händler gelten und somit steuerpflichtig sind.
Haben Sie ungemeldete Einkünfte aus dem Internet?
Gehen Sie kein Risiko ein. Wir prüfen Ihre Situation vertraulich, klären, ob Sie steuerpflichtig sind, und übernehmen – falls nötig – die sichere und diskrete Aufarbeitung der vergangenen Jahre gegenüber dem Finanzamt. Sprechen Sie uns an – vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine persönliche Beratung in unserer Kanzlei!
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Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das persönliche Gespräch mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.