Klare Regeln zu Datenaustausch: EU-Kommission begrüßt Einigung zu Kurzzeitvermietungen

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich auf eine neue Verordnung über Kurzzeitvermietungen geeinigt. Die Verordnung soll für mehr Transparenz in diesem Sektor sorgen und ist eine wichtige Voraussetzung für einen nachhaltigen und intelligenten Tourismus.

Die Verordnung sieht vor, dass Gastgeber und Plattformen in der EU bei Kurzzeitvermietungen klare Regeln für die Erhebung und Weitergabe von Daten einhalten müssen. Dazu gehören Informationen wie der Name und die Anschrift des Gastgebers, die Art der Unterkunft, die Mietdauer und der Preis.

Die Daten sollen den lokalen Behörden zur Verfügung gestellt werden, damit sie die Auswirkungen von Kurzzeitvermietungen auf ihre Gemeinden bewerten können. Die Verordnung sieht auch vor, dass Plattformen illegale Angebote, wie etwa Vermietungen ohne gültige Genehmigung, melden müssen.

Die EU-Kommission begrüßt die Einigung. „Die neue Verordnung wird es den lokalen Behörden ermöglichen, Kurzzeitvermietungen auf wirksame und angemessene Weise zu verwalten“, sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. „Sie wird auch auf dem Gesetz über digitale Dienste aufbauen und sicherstellen, dass Online-Vermietungsplattformen ihre Verantwortung wahrnehmen, Daten austauschen und zur Bekämpfung illegaler Angebote beitragen.“

Die Verordnung wird voraussichtlich Anfang 2024 in Kraft treten.