Letztmalige Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen

In einem beispiellosen Schritt haben sich Bund und Länder, in Abstimmung mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Unternehmen haben nun bis zum 30. September 2024 Zeit, ihre Dokumentationen für die Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen einzureichen. Diese Entscheidung, getroffen am 14. März 2024, markiert einen wichtigen Meilenstein in der Bewältigung der finanziellen Herausforderungen, die durch die Pandemie entstanden sind.

Ein Sieg der Vernunft

Staatsminister Hubert Aiwanger, der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, bezeichnete die Entscheidung als einen Erfolg, für den er sich seit Wochen stark gemacht hat. Die Verlängerung gibt den prüfenden Dritten – Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten – mehr Zeit, um die Schlussabrechnungen im Namen der Unternehmen einzureichen. Dies ist ein entscheidender Schritt, um den Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie am stärksten betroffen waren, entgegenzukommen.

Vereinfachung und Beschleunigung des Prüfprozesses

Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, kündigte an, dass der Prüfprozess ab sofort vereinfacht und beschleunigt wird. Diese Maßnahmen sollen die Kanzleien entlasten, die Qualität der digital einzureichenden Angaben erhöhen und somit auch etwaigen Nachfragen durch die Prüfteams in den Bewilligungsstellen vorbeugen. Eine effiziente und schnelle Abwicklung der Schlussabrechnungen liegt im Interesse aller Beteiligten.

Ein kollektives Aufatmen

Die Repräsentanten der vier Berufsorganisationen begrüßten die Entscheidung für eine Fristverlängerung und die damit einhergehende Vereinfachung des Prüfprozesses. Viele kleine und mittelständische Unternehmen sowie ihre prüfenden Dritten werden durch diese Entscheidung erheblich entlastet. Die Anpassungen im Prüfprozess, wie die Verlängerung der Frist für Nachfragen oder Beleganforderungen auf mindestens 21 Tage, sind ein direktes Ergebnis des Engagements und der Forderungen dieser Berufsgruppen.

Ein Blick nach vorn

Mit der Festlegung des neuen Endtermins am 30. September 2024 und den vereinbarten Vereinfachungen im Prüfverfahren setzen Bund und Länder ein starkes Zeichen für die Unterstützung der Wirtschaft. Die gemeinsame Erklärung, die in der Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz erarbeitet wurde, bildet die Grundlage für das weitere Vorgehen. Ziel ist es, dass alle ausstehenden rund 400.000 Schlussabrechnungen den 21 Bewilligungsstellen zur Prüfung vorliegen werden.

Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Pandemie und zeigt, dass die Regierung bereit ist, auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zu reagieren. Unternehmen und ihre Berater sind nun aufgerufen, die verbleibende Zeit effektiv zu nutzen, um die notwendigen Unterlagen vorzubereiten und einzureichen.