Listen zur Evaluierung von Steuergesetzen

Die Bundesregierung veröffentlicht Evaluationsliste

Die Bundesregierung hat eine Liste mit gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierungen von Steuergesetzen veröffentlicht. Diese Liste wurde als Teil der Antwort (20/14872) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/13136) im Deutschen Bundestag bereitgestellt. Die Veröffentlichung verdeutlicht, wie gesetzliche Steuerregelungen regelmäßig überprüft werden, um deren Wirksamkeit zu gewährleisten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Regelmäßige Überprüfung auch ohne gesetzliche Verpflichtung

Neben den gesetzlich festgelegten Evaluierungen betont die Bundesregierung, dass es eine „gängige Praxis“ sei, steuerliche Regelungen auch unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung zu überprüfen. Insbesondere in den subventionspolitischen Leitlinien hat sich die Regierung dazu verpflichtet, Subventionen – darunter auch Steuervergünstigungen – regelmäßig zu evaluieren. Ziel dieser Überprüfungen ist es, deren Effektivität sicherzustellen und etwaige Fehlanreize oder nicht beabsichtigte Folgen zu identifizieren.

Übersicht über Evaluationsverfahren

Die veröffentlichte Liste enthält eine tabellarische Übersicht zu bereits abgeschlossenen sowie noch laufenden Evaluierungsverfahren. Diese Einblicke ermöglichen eine transparente Nachverfolgung steuerpolitischer Maßnahmen und deren Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft.

Die vollständige Meldung kann über die offizielle Quelle des Deutschen Bundestages eingesehen werden: hib-Nr. 80/2025.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 07.02.2025