Medienvielfalt: NRW will Journalismusförderung steuerlich begünstigen

Vereine und Stiftungen, die den Journalismus fördern, sollen künftig als gemeinnützig anerkannt und damit steuerbegünstigt werden. Dies schlägt Nordrhein-Westfalen mit einer Bundesratsinitiative vor. Ministerpräsident Armin Laschet stellte sie am 7. Juni 2019 im Plenum vor.

 

Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzesantrag sieht vor, den Katalog der gemeinnützigen Zwecke in der Abgabenordnung um die „Förderung des Journalismus“ zu erweitern. Folge wäre eine Steuerbegünstigung sowohl der Körperschaft als auch der Spenden an sie.

Voraussetzung: Der Verein oder die Stiftung handelt nicht-kommerziell und unterliegt der Selbstregulierung durch den Pressekodex und der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserats.

Medienvielfalt erhalten

Zur Begründung verweist Nordrhein-Westfalen auf die vielfältigen Herausforderungen, die Medien in Zeiten der Digitalisierung zu bewältigen haben. Erfahrungen im angelsächsischen Raum mit stiftungs- und spendenfinanziertem Journalismus zeigten, dass journalistische Initiativen ohne Gewinnstreben signifikante Beiträge zur Stärkung der Medienvielfalt leisten könnten – gerade im Lokalbereich oder bei investigativen Recherchen.

Ausschussberatungen im Juni 2019

Der Gesetzesantrag wurde vom Plenum in die Fachausschüsse verwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates. Er entscheidet dann, ob er den Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen will.

Bundesrat, Mitteilung vom 07.06.2019