Steuerhinterziehung: Automatischer Informationsaustausch: Verjährung frühestens ab Ende 2020

Die Bundesregierung erwartet, dass die im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs über bestimmte Arten von Einkommen und Vermögen für das Jahr 2014 aus dem EU-Ausland erhaltenen Daten frühestens mit Ablauf des 31. Dezember 2020 verjähren könnten. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 19/10083 ) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 19/9570 ), in der sie auch zu Details einer möglichen Verjährung Stellung nimmt. Insgesamt waren 2014 rund eine Million Datensätze mit einem Einkommen von 8,1 Milliarden Euro und einem Vermögen von 41,6 Milliarden Euro dem Bundeszentralamt für Steuern von dem EU-Mitgliedstaaten übermittelt worden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 596/2019