Am 5. Juni 2020 hat das 7. SGB IV Änderungsgesetz den Bundesrat passiert. Damit wurden viele digitale Verbesserungen in der Lohnabrechnung umgesetzt. So wird u. a. die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) in der Sozialversicherung mit einer Übergangsfrist allerspätestens bis zum 31. Dezember 2026 verpflichtend.
Weiter sieht das Gesetz einige Verbesserungen im Abrufverfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vor und zwar noch vor dessen Einführung zum 1. Januar 2022. Die BStBK brachte sich hierzu im Vorfeld aktiv ein. Erfreulich ist, dass der Gesetzgeber die BStBK-Anregung aufgegriffen hat, die eAU ab dem 1. Juli 2021 in einer Pilotphase zu testen. Durch die eAU soll der „gelbe Zettel“ bei einer Krankschreibung aus der Lohnabrechnung verbannt werden.
Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt, dass das 7. SGB IV Änderungsgesetz ihre grundsätzliche Forderung aufgreift, für neue digitale Verfahren eine längere Pilotphase einzurichten, um die Verfahren massetauglich zu machen. Die BStBK wird sich auch weiterhin bei der Einführung und der Verbesserung bestehender digitaler Verfahren in der Lohnabrechnung aktiv einbringen.
Quelle: BStBK, Pressemitteilung vom 08.06.2020