Mehr Netto vom Brutto: Urlaubsgeld und andere steuergünstige Extras für Ihre Mitarbeiter

Die Urlaubszeit ist eine perfekte Gelegenheit, Ihren Mitarbeitern eine kleine, aber wirkungsvolle Anerkennung zu zeigen. Besonders attraktiv in diesem Sommer ist die Möglichkeit, steuergünstige Extras zu gewähren, die sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihre Mitarbeiter finanziell vorteilhaft sind.

Erholungsbeihilfen: Ein motivierendes Extra ohne Nebenkosten

Eine hervorragende Möglichkeit, um Ihre Mitarbeiter in der Urlaubszeit zu unterstützen, sind Erholungsbeihilfen. Diese können Sie als Arbeitgeber zusätzlich zum normalen Gehalt gewähren. Der Clou: Wenn Sie die Lohnsteuer mit 25 % pauschalisieren, bleibt die Beihilfe sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Sozialabgaben für Sie oder Ihre Mitarbeiter anfallen. Für das Jahr 2024 gelten folgende Höchstbeträge:

  • Mitarbeiter: 156 Euro
  • Ehegatten des Mitarbeiters: 104 Euro
  • Kinder des Mitarbeiters: 52 Euro pro Kind

Diese Beträge sind Freigrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Beihilfe aufzuteilen, falls Ihre Mitarbeiter mehrmals im Jahr Urlaub machen.

Wichtig: Dokumentation der Urlaubsansprüche

Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, ist es wichtig, dass Sie dokumentieren, dass der Mitarbeiter tatsächlich in Urlaub war. Fordern Sie hierfür entsprechende Nachweise wie Kopien von Flugtickets, die Sie innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem Urlaub erhalten sollten, um sie zu den Lohnunterlagen hinzuzufügen.

Weitere steuergünstige Gehalts-Extras

Neben den Erholungsbeihilfen gibt es weitere steuergünstige Gehalts-Extras, die Sie Ihren Mitarbeitern anbieten können. Diese Extras kommen oft besser an als klassische Gehaltserhöhungen, da von diesen nach Steuern und Abgaben nur ein Bruchteil bei Ihren Mitarbeitern ankommt. Hier einige der beliebtesten Optionen:

  • Tankgutscheine: Eine steuerfreie Möglichkeit, die besonders motivierend ist, auch für Mitarbeiter ohne Auto.
  • Krankenversicherungen: Dank neuer Urteile gibt es mehr Rechtssicherheit bei diesem Gehalts-Extra.
  • Essensmarken: Eine praktische Option, die durch neue Arten von Essensmarken noch attraktiver wird.
  • Dienstwagen und E-Bikes: Diese fördern die Mobilität Ihrer Mitarbeiter und sind gleichzeitig steuersparend.
  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Informieren Sie sich über die neuen steuerfreien Beiträge und Vorgaben, um die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter optimal zu fördern.

Mehr Informationen und Umsetzungsempfehlungen

Für detailliertere Informationen und praktische Tipps zur Umsetzung dieser und weiterer Gehalts-Extras besuchen Sie Steuerschröder. Dort finden Sie kostenlose Steuertipps, die Ihnen helfen, das Beste aus den steuergünstigen Möglichkeiten herauszuholen.