Mehreinnahmen durch neue Lkw-Mautsätze

Die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet, Elektro-Lkw von der Gebühr befreit, Mautsätze zum 1. Januar 2019 erhöht: Das hat die Bundesregierung beschlossen. „Die Milliarden an Mehreinnahmen fließen direkt in den Ausbau unseres Straßennetzes“, so Verkehrsminister Scheuer.

Die geltenden Lkw-Mautsätze werden an die Ergebnisse des neuen Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 angepasst. Damit wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Mautbefreiung für Elektro-Lkw

Die Höhe der Lkw-Maut muss sich an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des Verkehrswegenetzes orientieren. Diese Kosten werden in regelmäßigen Abständen durch sog. Wegekostengutachten ermittelt.

Vorgesehen ist außerdem eine Mautbefreiung für Elektro-Lkw, die den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge unterstützen soll.

Einnahmen fließen in Straßeninfrastruktur

Für den Zeitraum 2019 bis 2022 rechnet das Bundesverkehrsministerium in seinem Gesetzentwurf mit Mehreinnahmen von rund 4,2 Milliarden Euro – Einnahmen, die zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur zurückfließen. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen.

Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf Bundesautobahnen und rund 2.300 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen. Ab dem 1. Juli 2018 werden alle Bundesstraßen – rund 40.000 Kilometer – für Lkw ab 7,5 Tonnen mautpflichtig werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett heute beschlossen.

Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 15.05.2018