Bundesrat, Mitteilung vom 14.02.2025
Am 14. Februar 2025 hat der Bundesrat eine wegweisende Änderung des Mutterschutzgesetzes beschlossen: Mutterschutzfristen gelten künftig auch bei Fehlgeburten. Diese Neuerung stärkt die Rechte betroffener Frauen und bringt eine wichtige Verbesserung im Arbeitsschutz.
🗓️ Mutterschutzfristen ab der 13. Schwangerschaftswoche
Bislang hatten Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche verloren, keinen Anspruch auf Mutterschutz. Dies änderte sich nun: Ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt ein gestaffelter Schutz, der sich nach dem Zeitpunkt der Fehlgeburt richtet.
Die neuen Schutzfristen sehen wie folgt aus:
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
- Ab der 17. Schwangerschaftswoche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
- Ab der 20. Schwangerschaftswoche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz
Wichtig: Das Beschäftigungsverbot gilt nur, wenn sich die betroffene Frau nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt.
📌 Hintergrund: Warum diese Gesetzesänderung?
Der Bundesrat hatte am 5. Juli 2024 in einer Entschließung an die Bundesregierung gefordert, den Mutterschutz deutlich vor der 20. Schwangerschaftswoche auszuweiten. Ziel war es, Frauen nach einer Fehlgeburt besser zu schützen und ihnen eine Erholungszeit ohne finanzielles Risiko zu ermöglichen.
Vorteile der Neuregelung:
✅ Verhinderung von unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz nach einer Fehlgeburt
✅ Schutz vor einem Abrutschen in den Krankengeldbezug, wenn der Mutterschutz länger als eine ärztliche Krankschreibung dauert
✅ Psychische und körperliche Entlastung für betroffene Frauen
⚖️ Der Beschlussweg und Inkrafttreten
- 5. Juli 2024: Bundesrat fordert Neuregelung zum Mutterschutz nach Fehlgeburten
- 14. Februar 2025: Bundesrat beschließt die Gesetzesänderung
- Kein Vermittlungsausschuss: Die Länder haben das Gesetz gebilligt
- 1. Juni 2025: Das Gesetz tritt offiziell in Kraft
💡 Was bedeutet das für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber?
Arbeitgeber sollten sich auf die neue Regelung vorbereiten:
- Arbeitsrechtliche Prozesse anpassen: Die neuen Mutterschutzfristen müssen in die Personalverwaltung integriert werden.
- Sensibilität im Umgang mit Betroffenen: Fehlgeburten sind ein sensibles Thema. Arbeitgeber sollten Unterstützung anbieten und eine offene Gesprächskultur fördern.
- Krankengeld vs. Mutterschutz: Die Neuregelung schützt betroffene Frauen vor finanziellen Nachteilen durch den Bezug von Krankengeld.
📝 Fazit: Mehr Schutz, mehr Gerechtigkeit
Die Neuregelung ist ein bedeutender Schritt für die Rechte von Frauen. Sie stellt sicher, dass betroffene Mütter nach einer Fehlgeburt die notwendige Erholungszeit erhalten, ohne sich um finanzielle Nachteile sorgen zu müssen. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber ein wichtiges Zeichen für mehr Fürsorge und Anerkennung in schwierigen Lebenssituationen.
Das Gesetz tritt am 1. Juni 2025 in Kraft – bleiben Sie informiert und bereiten Sie sich rechtzeitig vor!