Die Bundesregierung plant neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen, um den Kauf von emissionsfreien Fahrzeugen weiter zu fördern. Diese Änderungen sind Teil des Steuerfortentwicklungsgesetzes, das aktuell im Bundeskabinett besprochen wird. Besonders profitieren sollen Unternehmen, die solche Fahrzeuge als Dienstwagen einsetzen.
Ausweitung der 0,25 %-Regelung
Ein zentrales Element ist die Ausweitung der 0,25 %-Regelung für vollelektrische Dienstwagen. Diese Regelung ermöglicht eine deutlich günstigere Besteuerung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs. Bisher galt diese Vergünstigung nur für Fahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 EUR. Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Grenze bereits auf 70.000 EUR angehoben, wenn die Fahrzeuge nach dem 31.12.2023 angeschafft wurden.
Nun soll diese Grenze weiter auf 95.000 EUR angehoben werden, und zwar rückwirkend ab Juli 2024. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter, die einen vollelektrischen Dienstwagen mit einem Listenpreis von bis zu 95.000 EUR auch privat nutzen, nur ein Viertel des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil ansetzen müssen.
Neue Sonderabschreibung
Zusätzlich plant die Bundesregierung die Einführung einer Sonderabschreibung für neu zugelassene betriebliche Kraftfahrzeuge ohne CO2-Emissionen. Diese Abschreibung gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 und erlaubt es Unternehmen, die Anschaffungskosten eines Elektrofahrzeugs in den ersten sechs Jahren wie folgt steuerlich abzusetzen:
- Jahr 1: 40 % der Anschaffungskosten
- Jahr 2: 24 %
- Jahr 3: 14 %
- Jahr 4: 9 %
- Jahr 5: 7 %
- Jahr 6: 6 %
Fazit
Die neuen Maßnahmen sollen den Umstieg auf vollelektrische Fahrzeuge weiter fördern und die steuerliche Belastung für Unternehmen reduzieren. Durch die erweiterte 0,25 %-Regelung und die Einführung der Sonderabschreibung werden E-Autos als Dienstwagen für Unternehmen noch attraktiver. Ziel der Bundesregierung ist es, den Absatz von Elektrofahrzeugen zu steigern und die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs zu beschleunigen.