Die Fünftelregelung: Steuern auf Abfindungen abmildern

Wenn eine Abfindung gezahlt wird, muss diese versteuert werden, da sie als außerordentliche Einkunft gilt. Dabei kann die Höhe der Abfindung zu einer erheblichen Steuerlast führen, da sie in einem Jahr zusätzlich zum regulären Einkommen gezahlt wird und somit den persönlichen Steuersatz erhöht. Um diesen Effekt abzufedern, gibt es die sogenannte Fünftelregelung. Diese ermöglicht es, die Steuerlast auf Abfindungen zu reduzieren, indem die Steuerprogression gemildert wird.

Was bewirkt die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung sorgt dafür, dass nicht die gesamte Abfindung auf einmal in die Berechnung des Steuersatzes einfließt. Stattdessen wird nur ein Fünftel der Abfindung dem Einkommen zugeschlagen und der Steuersatz darauf berechnet. Das Finanzamt multipliziert den Steuerbetrag, der auf dieses Fünftel anfällt, anschließend mit fünf. Dadurch wird der Steuersatz weniger stark angehoben, als es bei einer Versteuerung der gesamten Abfindung auf einmal der Fall wäre.

Beispiel: Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Angenommen, ein Arbeitnehmer erhält eine Abfindung von 50.000 Euro. Durch die Fünftelregelung wird zunächst nur ein Fünftel der Abfindung, also 10.000 Euro, dem Jahreseinkommen hinzugerechnet. Der so berechnete Steuersatz wird dann auf die gesamten 50.000 Euro angewendet, was zu einer geringeren Steuerlast führt, als wenn die gesamte Abfindung auf einmal versteuert würde.

Wer profitiert von der Fünftelregelung?

Von der Fünftelregelung profitieren insbesondere Arbeitnehmer, deren Abfindung deutlich höher ist als ihr zu versteuerndes Einkommen. Durch die Verteilung der Steuerlast auf mehrere Jahre wird der progressive Steuersatz gemildert, was bei hohen Abfindungen eine erhebliche Steuerersparnis bedeuten kann.

Fazit

Die Fünftelregelung ist eine effektive Möglichkeit, die Steuerlast bei der Versteuerung einer Abfindung zu senken. Besonders bei hohen Abfindungen kann diese Regelung helfen, den Steuersatz zu stabilisieren und so eine unnötig hohe Steuerzahlung zu vermeiden. Es empfiehlt sich, vor der Anwendung der Fünftelregelung eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Steuerstrategie zu finden.