Neue Grundsteuer für Berlin ab dem 01.01.2025

Die Ankündigung der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin zur Reform der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 bringt bedeutende Änderungen für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter in Berlin mit sich. Die Eckpunkte der Reform zielen darauf ab, die finanzielle Belastung durch die Grundsteuer trotz der Neubewertung der Grundstücke im Rahmen zu halten und Wohnen in Berlin nicht teurer zu machen. Hier sind die wichtigsten Aspekte zusammengefasst:

1. Absenkung des Hebesatzes

Die deutliche Reduzierung des Hebesatzes von 810 Prozent auf 470 Prozent ist eine zentrale Maßnahme, um die Grundsteuerbelastung für die Bürgerinnen und Bürger Berlins zu verringern. Diese Maßnahme soll verhindern, dass die Neubewertung der Grundstücke zu einer unverhältnismäßigen Erhöhung der Grundsteuer führt.

2. Anpassung der Steuermesszahl

Um eine gerechte Verteilung der Steuerlast zu gewährleisten, wird die Steuermesszahl für Wohngrundstücke auf 0,31 Promille und für Nichtwohngrundstücke sowie unbebaute Grundstücke auf 0,45 Promille festgelegt. Diese Anpassung soll insbesondere Wohnimmobilien begünstigen und eine übermäßige Belastung verhindern.

3. Einführung einer Härtefallregelung

Die Härtefallregelung ist eine wichtige soziale Komponente der Reform. Sie soll sicherstellen, dass niemand aufgrund der neuen Grundsteuer um seine Existenz fürchten muss. Die Regelung ermöglicht eine individuelle Anpassung der Steuerlast in Fällen, in denen die Zahlung der Grundsteuer eine existenzbedrohende Belastung darstellen würde.

4. Streichung der Grundsteuer A

Die Abschaffung der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Diese Maßnahme wird auch die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in Berlin positiv beeinflussen, da Kleingärten, die den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes entsprechen, ebenfalls von der Grundsteuer A befreit werden.

Berechnung der neuen Grundsteuer

Die Berechnung der neuen Grundsteuer basiert auf der Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der angepassten Steuermesszahl und dem reduzierten Hebesatz. Diese Formel ermöglicht es den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Mieterinnen und Mietern, die voraussichtliche Grundsteuerbelastung bereits im Voraus zu kalkulieren. Siehe auch Grundsteuerrechner

Fazit

Die Reform der Grundsteuer in Berlin ab 2025 stellt einen bedeutenden Schritt dar, um die finanzielle Belastung durch die Grundsteuer zu moderieren und gleichzeitig eine gerechte und sozial verträgliche Steuerpolitik zu gewährleisten. Die Senkung des Hebesatzes, die Anpassung der Steuermesszahlen und die Einführung einer Härtefallregelung sind Maßnahmen, die darauf abzielen, die Wohnkosten in Berlin stabil zu halten und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu minimieren.