Neuregelungen im Mai 2018

Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung sollen die persönlichen Daten von EU-Bürgern künftig besser geschützt werden. Bei Gericht können Tonübertragungen für Journalisten zugelassen werden. Schließlich wird auch der Naturschutz verbessert.

1. Datenschutz: Neue Datenschutz-Grundverordnung in der EU

Ab 25. Mai 2018 gilt in Deutschland und der gesamten Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht. Die Datenschutz-Grundverordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen, der den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU gewährleistet. Zugleich wird das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten aus Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta gestärkt. Die Betroffenen erhalten mehr Kontrolle und Transparenz bei der Datenverarbeitung.

Weitere Informationen zur Datenschutzgrundverordnung

2. Justiz: Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren

Seit dem 18. April 2018 können Tonübertragungen einer Verhandlung sowie der Urteilsverkündung in einen Raum für Medienvertreter zugelassen werden. Das erleichtert die Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung.

Weitere Informationen zum Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte

3. Umweltschutz: Neue Schutzräume für Insekten

Seit 1. April dürfen Höhlen und Stollen in der Natur nicht mehr zerstört werden. Nach den Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz sind Höhlen und Stollen nun „geschützte Biotope“. Die Lebensräume von Fledermäusen, Schmetterlingen, Spinnen und anderen Insekten können so erhalten werden. Bereits seit letztem Jahr ermöglicht das neue Gesetz einen besseren Schutz der Meere.

Weitere Informationen zum neuen Bundesnaturschutzgesetz

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 25.04.2018