Das ZFG soll den Zoll ab 2027 digitaler und schlagkräftiger machen. Was Unternehmen jetzt zu Kontrollen, Daten und Compliance wissen sollten.
Rechtsstand: 12.08.2026
Status: Regierungsentwurf / in Schwebe – noch kein geltendes Recht
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz: Der Zoll soll moderner, digitaler und schlagkräftiger werden
Das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz soll den deutschen Zoll grundlegend modernisieren. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen; das Gesetz soll nach dem Regierungsentwurf zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Bis zur Verkündung bleibt das Vorhaben jedoch in Schwebe.
Für Unternehmen ist die Reform aus zwei Gründen wichtig: Einerseits sollen ehrliche Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen durch effizientere, digitalere Verfahren entlastet werden. Andererseits erhält der Zoll deutlich stärkere Befugnisse gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche, Schmuggel, Sanktionsverstöße und organisierte Kriminalität. Der Zoll ist dabei keine kleine Spezialbehörde: 2025 beschäftigte er rund 49.000 Personen, fertigte knapp 790 Millionen Warenpositionen ab und nahm rund 157 Milliarden Euro ein.
Was ist das Ziel des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes?
Das ZFG soll die Zollverwaltung organisatorisch neu aufstellen, Zuständigkeiten bündeln und den Zoll technisch auf die Höhe der Zeit bringen. Der Regierungsentwurf nennt ausdrücklich die Modernisierung der Aufbau- und Ablauforganisation, die Stärkung der Bekämpfung internationaler Geldwäsche sowie Maßnahmen gegen organisierte Kriminalität und kriminelle Finanzströme.
Der politische Leitgedanke lautet: „Follow the money“. Ermittlungen sollen stärker dort ansetzen, wo Straftaten wirtschaftlich wirksam werden – bei Vermögen, Zahlungsströmen, Kryptowerten, Luxusgütern und verschleierten Eigentümerstrukturen. Der Gemeinsame Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität vom 25. Februar 2026 sieht hierfür unter anderem besseren Informationsaustausch, automatisierte Datenanalyse, biometrischen Internetabgleich und neue Möglichkeiten zur Sicherstellung verdächtiger Vermögenswerte vor.
Wie soll der Zoll organisatorisch umgebaut werden?
Nach geltendem Finanzverwaltungsgesetz leitet die Generalzolldirektion bundesweit die Aufgaben der Zollverwaltung; sie übt unter anderem Dienst- und Fachaufsicht über Hauptzollämter und Zollfahndungsämter aus. Außerdem sind innerhalb der Generalzolldirektion bisher unter anderem das Zollkriminalamt und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen organisatorisch verankert.
Der Regierungsentwurf sieht nun eine stärkere Bündelung vor. Die Generalzolldirektion soll künftig insbesondere in die Fachstränge „Zölle und Steuern“ sowie „Sicherheit und Vollzug“ neu strukturiert werden. Auf Ortsebene sollen Hauptzollämter und Zollfahndungsämter zu Zolldirektionen zusammengeführt werden.
Für Unternehmen bedeutet das: Ansprechpartner, Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe können sich ändern. Bestehende Zollprozesse sollten deshalb ab 2027 besonders aufmerksam beobachtet werden – insbesondere bei Import, Export, Verbrauchsteuern, E-Commerce, Bargeldverkehr, Sanktionsthemen und Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Welche neuen Befugnisse sind geplant?
Ein Kernpunkt ist die administrative Vermögensermittlung und -sicherung. Nach dem Entwurf sollen Zollbehörden Vermögensgegenstände aufklären und sichern können, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese nicht rechtmäßiger Herkunft sind. Als Vermögensgegenstände gelten dabei nicht nur Bargeld, Fahrzeuge, Immobilien oder Forderungen, sondern ausdrücklich auch Kryptowerte und vergleichbare digitale Werte.
Ein Vermögensgegenstand soll insbesondere dann „bedeutsam“ sein, wenn sein Wert 100.000 Euro übersteigt. Bei registerpflichtigen Vermögenswerten – etwa Fahrzeugen, Grundstücken, Schiffen oder Luftfahrzeugen – soll bereits ein Wert von mehr als 50.000 Euro genügen. Begründete Zweifel an der rechtmäßigen Herkunft sollen sich aus einer Gesamtschau ergeben, etwa wenn Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht plausibel zum Vermögenswert passen oder Eigentümerstrukturen intransparent sind.
Achtung / Häufiger Fehler:
Die Reform bedeutet nicht, dass jeder teure Vermögenswert automatisch verdächtig ist. Entscheidend sind tatsächliche Anhaltspunkte und die Gesamtschau des Einzelfalls. Unternehmen sollten aber darauf achten, Eigentumsverhältnisse, Zahlungswege und wirtschaftlich Berechtigte sauber dokumentieren zu können.
Wie weit reicht die Sicherstellung verdächtiger Vermögenswerte?
Der Entwurf erlaubt eine Sicherstellung zunächst für bis zu 30 Tage. Auf Antrag der Zollbehörde kann das Finanzgericht die Frist einmalig um weitere 150 Tage verlängern, wenn weitere Aufklärungsmaßnahmen nicht offensichtlich aussichtslos sind und begründete Zweifel plausibel gemacht wurden.
Kommt es später zur Einziehung, entscheidet nicht allein die Zollbehörde. Nach dem Entwurf beantragt die zuständige Zollbehörde die gerichtliche Einziehung beim Finanzgericht. Das Gericht ordnet die Einziehung nur an, wenn es überzeugt ist, dass die Vermögensgegenstände nicht rechtmäßiger Herkunft sind. Andernfalls ist der Antrag abzulehnen und die Herausgabe anzuordnen.
Was bedeutet die Digitalisierung des Zolls für Unternehmen?
Die Reform setzt stark auf digitale Verfahren, automatisierte Datenanalysen und besseren Datenaustausch. Bereits heute arbeiten Zollbehörden risikoorientiert; im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung sieht § 2 SchwarzArbG vor, dass die Zollverwaltung unter anderem Sozialversicherungspflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, Arbeitserlaubnisse und Mindestarbeitsbedingungen prüft.
Mit dem ZFG dürfte die Kontrollqualität durch Datenabgleich und digitale Auswertung weiter steigen. Für ordnungsgemäß arbeitende Unternehmen kann das positiv sein, weil Prüfungen zielgenauer werden sollen. Für Betriebe mit schwachen Dokumentationsprozessen steigt aber das Risiko, dass Unstimmigkeiten schneller auffallen.
Steuer-Tipp:
Prüfen Sie Ihre Zoll- und Compliance-Dokumentation frühzeitig. Besonders wichtig sind nachvollziehbare Lieferketten, korrekte Warentarifnummern, vollständige Einfuhr- und Ausfuhrunterlagen, Sanktionslistenprüfungen, Transparenzregisterdaten und eine saubere Dokumentation wirtschaftlich Berechtigter.
Entstehen neue Pflichten für Unternehmen?
Nach dem Regierungsentwurf soll für die Wirtschaft kein Erfüllungsaufwand entstehen. Auch für Bürgerinnen und Bürger soll kein Erfüllungsaufwand ausgelöst werden.
Das heißt jedoch nicht, dass die Reform praktisch folgenlos bleibt. Schon bestehende Pflichten können durch bessere Datenanalyse, neue Behördenstrukturen und intensiveren Informationsaustausch wirksamer kontrolliert werden. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist nach geltendem GwG zentrale Meldestelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; ihre Aufgaben umfassen insbesondere Erhebung, Analyse und Weitergabe relevanter Informationen.
Checkliste: Was sollten Unternehmen jetzt vorbereiten?
- Zollprozesse für Import, Export und E-Commerce auf Aktualität prüfen.
- Warentarifnummern, Zollwerte und Ursprungsnachweise stichprobenartig kontrollieren.
- Sanktionslisten- und Embargoprüfungen dokumentieren.
- Transparenzregisterdaten und wirtschaftlich Berechtigte auf Plausibilität prüfen.
- Zahlungswege, Vermögenswerte und Krypto-Transaktionen nachvollziehbar dokumentieren.
- Zuständigkeiten im Unternehmen für Zoll, Steuern, Geldwäscheprävention und Compliance klar zuordnen.
- Gesetzgebungsverfahren bis zur Verkündung weiter beobachten.
FAQ zum Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz
Gilt das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz schon?
Nein. Stand 12.08.2026 handelt es sich um einen vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf. Das Vorhaben ist damit noch in Schwebe und muss das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Das geplante Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027.
Betrifft das ZFG nur Kriminelle?
Der Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung von Finanzkriminalität, Geldwäsche, organisierter Kriminalität, Schmuggel und Sanktionsverstößen. Unternehmen können aber mittelbar betroffen sein, weil Kontrollen, Datenanalysen und Zuständigkeiten des Zolls modernisiert werden.
Müssen Unternehmen neue Formulare einreichen?
Nach dem Regierungsentwurf entsteht für die Wirtschaft kein neuer Erfüllungsaufwand. Praktisch wichtiger ist daher, bestehende Pflichten sauber zu erfüllen und dokumentieren zu können.
Kann der Zoll künftig Kryptowährungen sicherstellen?
Der Entwurf bezieht Kryptowerte ausdrücklich in den Vermögensbegriff ein. Damit können auch digitale Werte relevant werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine nicht rechtmäßige Herkunft vorliegen.
Welche Rolle spielen die Finanzgerichte?
Bei der administrativen Vermögensabschöpfung sollen die Finanzgerichte eine zentrale Kontrollfunktion übernehmen. Die gerichtliche Einziehung setzt voraus, dass das Gericht von der nicht rechtmäßigen Herkunft überzeugt ist.
Fazit: Mehr Digitalisierung, mehr Schlagkraft – und mehr Bedeutung sauberer Compliance
Das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz ist mehr als eine Behördenreform. Es verbindet Strukturumbau, Digitalisierung und erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Für Unternehmen ist vor allem wichtig: Wer seine Zoll-, Steuer- und Compliance-Prozesse sauber dokumentiert, dürfte von zielgenaueren Kontrollen eher profitieren. Wer hingegen unklare Lieferketten, lückenhafte Nachweise oder intransparente Vermögens- und Eigentümerstrukturen hat, sollte jetzt handeln.
Disclaimer:
Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.
Quellenverzeichnis
- BMF, Gesetzesvorhaben „Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität“, Stand 03.03.2026; Regierungsentwurf abrufbar, geplantes Inkrafttreten 01.01.2027.
- BMF, Artikel „Bundesregierung stellt Kampf gegen Organisierte Kriminalität neu auf“, Kabinettsbeschluss zum ZFG am 12.08.2026.
- Bundesregierung, Regierungsentwurf ZFG, insbesondere Art. 1 FVG, Art. 2 Zollkriminalitätsbekämpfungsgesetz, §§ 53 ff. ZollKrimBG-E, §§ 56 ff. ZollKrimBG-E, § 62 ZollKrimBG-E.
- BMF / Generalzolldirektion, Pressemitteilung „Erfolgreiche Jahresbilanz 2025 des Zolls“, 12.05.2026.
- Finanzverwaltungsgesetz, § 5a FVG, aktuelle Fassung bei Gesetze im Internet.
- Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 2 SchwarzArbG, aktuelle Fassung bei Gesetze im Internet.
- Abgabenordnung, § 369 AO, aktuelle Fassung bei Gesetze im Internet.
- Geldwäschegesetz, §§ 27, 28 GwG, aktuelle Fassung bei Gesetze im Internet.