Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages führt eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BT-Drucks. 17/10039) durch. Die Anhörung soll am Montag, 15. Oktober 2012, um 14.00 im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses beginnen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind. Die Befreiung soll für alle vom 18. Mai 2011 (Datum des Kabinettsbeschlusses zur Elektromobilität) bis zum 31. Dezember 2015 zugelassenen Fahrzeuge gelten. Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, sollen wieder wie bisher schon für den Zeitraum von fünf Jahren von der Steuer befreit werden.
Die Liste der geladenen Sachverständigen: Jürgen Albrecht (ADAC), Reinold Borgdorf (Bund Deutscher Finanzrichterinnen und Finanzrichter), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Deutsche Umwelthilfe, Deutscher Bauernverband, Professor Klaus-Dieter Drüen (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Gerd Lottsiepen (Verkehrsclub Deutschland – VCD), Professor Andreas Musil (Universität Potsdam), Verband der Automobilindustrie (VDA), Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM).Deutscher BundestagMit dem am 18. Mai 2011 verabschiedeten „Regierungsprogramm Elektromobilität“ hat sich die Bundesregierung vorgenommen, Deutschland zum Leitanbieter und Leitmarkt für Elektromobilität zu entwickeln. Um den kraftfahrzeugsteuerlichen Anreiz zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeuges zu verstärken, wird die bereits bestehende Begünstigung für Elektro-Personenkraftwagen ausgedehnt.
Die derzeit maßgeblichen kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Abgrenzungskriterien hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten führen regelmäßig zu Schwierigkeiten bei der abschließenden Beurteilung der Fahrzeuge, da sie von der verkehrsrechtlichen Einstufung mitunter abweichen. Hier soll eine Vereinfachung vorgenommen werden unter Berücksichtigung der umweltpolitischen Lenkungswirkung der Kraftfahrzeugsteuer.
Die derzeit maßgeblichen kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Abgrenzungskriterien hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten führen regelmäßig zu Schwierigkeiten bei der abschließenden Beurteilung der Fahrzeuge, da sie von der verkehrsrechtlichen Einstufung mitunter abweichen. Hier soll eine Vereinfachung vorgenommen werden unter Berücksichtigung der umweltpolitischen Lenkungswirkung der Kraftfahrzeugsteuer.