Volkswirte erwarten weltweit sehr hohe Inflation

Volkswirt*innen erwarten weltweit hohe Inflationsraten in diesem und im nächsten Jahr. Für das Jahr 2022 liegt die erwartete Rate bei 9,5 Prozent. Dies zeigt der neue Economic Experts Survey (EES), eine vierteljährliche Umfrage des ifo Instituts und des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik mit 1687 Teilnehmenden aus über 100 Ländern. „Ihre Inflationserwartungen für 2022 sind im Vergleich zum zweiten Quartal noch einmal deutlich um 1,8 Prozentpunkte gestiegen“, sagt ifo-Forscher Niklas Potrafke.

Auch für die kommenden Jahre sehen die Teilnehmenden nun höhere Inflationsraten. Für die abgefragten Jahre 2023 und 2026 erwarten sie weltweit 7,5 Prozent und 5,0 Prozent.

Die Zahlen beziehen sich auf den Median der durchschnittlich erwarteten Inflationsraten auf Länderebene. Der Median wird verwendet, weil sich die erwarteten Inflationsraten regional sehr stark unterscheiden und in vereinzelten Ländern und Regionen drastisch höher sind als im Rest der Welt. In Ostafrika erwarten die Teilnehmenden für das Jahr 2022 beispielsweise eine durchschnittliche Inflationsrate von knapp 60 Prozent, in Westeuropa und Nordamerika hingegen von 7,3 und 7,2 Prozent.

Die Ergebnisse der Umfrage vom 7. bis 21. September 2022 basieren auf 1687 Antworten.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 17.10.2022

Steuerberaterprüfung: Hilfsmittelerlass 2023

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über den Termin der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2023 und die hierfür zugelassenen Hilfsmittel

Hierzu wird unter anderem ausgeführt:

  • Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2023 findet bundeseinheitlich vom 10. bis 12. Oktober 2023 statt.
  • Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2023 werden als Hilfsmittel die Texte folgender Gesetze (Textausgaben) einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien zugelassen: Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz, Umsatzsteuergesetz, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, Außensteuergesetz, Investitionszulagengesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Grundsteuergesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, Steuerberatungsgesetz.
  • Es liegt in der Verantwortung der Bewerber, dafür Sorge zu tragen, dass ihnen neben dem aktuellen Rechtsstand des Prüfungsjahres 2023 die vorgenannten Vorschriften auch in der für das Kalenderjahr 2022 geltenden Fassung zur Verfügung stehen. Sofern bei der Lösung einzelner Aufgaben ein anderer Rechtsstand maßgeblich ist, werden die entsprechenden Rechtsvorschriften dem Aufgabentext als Anlage beigefügt.
  • Die Textausgaben (Loseblatt-Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage dürfen weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Fachkommentare sind ausdrücklich nicht zugelassen.
  • Die jeweiligen Textausgaben sind von den Bewerbern selbst zu beschaffen und zur Prüfung mitzubringen. Sie dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen enthalten. Eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig.
  • Die Benutzung eines nicht programmierbaren Taschenrechners ist zulässig, sofern eine Verbindung mit dem Internet nicht möglich ist.

Quelle: BMF, Mitteilung vom 14.10.2022

Anpassung der außergerichtlichen Streitbeilegung an digitale Märkte

Die Europäische Kommission hat am 28. September 2022 eine Konsultation sowie eine Sondierung zur Anpassung der außergerichtlichen Streitbeilegung an digitale Märkte begonnen.

Die Kommission plant den Erlass einer Richtlinie zur Regelung dieses Bereichs. Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen derzeit für die alternative Streitbeilegung (Alternative Dispute Resolution, ADR), also den Rechtsschutz außerhalb eines Gerichts, vielfach private Systeme, welche die ADR-Richtlinie (RL 2013/11/EU) nicht erfüllen. Die geplante Richtlinie soll für fairen Rechtsschutz in diesem Bereich sorgen. Die Kommission plant im Rahmen ihres Arbeitsprogrammes „Durchsetzung der Verbraucherrechte“ im Jahr 2023 ein Paket zu beschließen, mit dem sowohl die ADR-Richtlinie als auch die Verordnung über Online-Streitbeilegung (VO (EU) Nr. 524/2013) modernisiert werden sollen. Mithilfe letzterer können Online-Käufer die Zustimmung von Unternehmen zur Beilegung ihrer Streitigkeiten unter Nutzung eines ADR-Verfahrens einholen. Interessenvertreter können bis zum 21. Dezember 2022 Stellung nehmen.

Quelle: BRAK, Mitteilung vom 14.10.2022

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Fragenkatalog veröffentlicht

Das BAFA veröffentlicht den Fragenkatalog zur Berichterstattung für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Damit können Unternehmen prüfen, wie sie ab dem 01.01.2023 ihrer Berichtspflicht vollständig nachkommen können.

Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen, müssen regelmäßig einen Bericht über die Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Der Bericht generiert sich aus den Antworten in einem strukturierten Fragebogen. Ab Januar wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein elektronisches Portal für die Berichte zur Verfügung stehen.

Torsten Safarik, Präsident des BAFA: „Wir verstehen uns als Partner aller Unternehmen, die die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfüllen wollen. Dementsprechend orientiert sich der Fragenkatalog an der im Gesetz angelegten Bemühenspflicht. Plausible Darlegungen, z. B. zu begonnenen internen Prozessen, werden bei der Prüfung durch das BAFA angemessen gewürdigt.“

Das BAFA veröffentlicht den Fragebogen vorab, so dass sich die Unternehmen mit dem Inhalt des späteren Fragebogens auseinandersetzen können. Damit können sie überprüfen, inwieweit sie bereits alle Informationen für einen vollständigen Bericht vorliegen haben oder ob es noch weitergehender vorbereitender Maßnahmen bedarf.

Der Fragenkatalog enthält offene und geschlossene Fragen sowie Mehrfachauswahlmöglichkeiten (Multiple Choice). Durch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung des späteren Fragebogens sowie die Veröffentlichung des daraus generierten Berichts auf der Internetseite des Unternehmens kommen die Unternehmen ihrer Berichtspflicht im Rahmen des Gesetzes nach.

Der Konzeption des Fragenkatalogs ging ein breiter Beteiligungs- und Stakeholderprozess voraus. Im Vordergrund standen die praxistaugliche und verfahrenseffiziente Ausgestaltung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Lieferkettengesetzes.

Quelle: BAFA, Pressemitteilung vom 14.10.2022

Effektivere Verfahren in der Sozialversicherung

Die Bundesregierung möchte Verfahren in der Sozialversicherung effektiver gestalten und im Sinne der Digitalisierung und Entbürokratisierung verbessern. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (20/3900) der Bundesregierung für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze.

Das Gesetz enthält darüber hinaus unter anderem Regelungen zur Neustrukturierung der Ausstellung von A1-Bescheinigungen im Hinblick auf den Anwendungsbereich des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, Regelungen zum Künstlersozialversicherungsrecht, zu Hinzuverdienstgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und Regelungen aus dem Bereich der Arbeitsförderung.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.10.2022

Stellungnahme: Konsultation sowie geplanter Vorschlag für eine Richtlinie zu Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung in der Europäischen Union

WP/vBP im Visier der Europäischen Kommission

WPK: WP/vBP sind keine „Vermittler“ für Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung

Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer am 12. Oktober 2022 beendeten öffentlichen Konsultation verdeutlicht, dass sie WP/vBP und andere steuerberatende Berufe als sog. „Vermittler“/„Enabler“ für (mit)verantwortlich für Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung hält. Sie plant daher eine Richtlinie zur weiteren Regulierung dieser Berufe. Hiergegen hat sich die WPK in ihrer Stellungnahme vom 11. Oktober 2022 ausgesprochen.

Mögliche weitere Maßnahmen gegen Steuerintermediäre

Ziel der Europäischen Kommission ist es, gegen Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung vorzugehen. Mit ihrer öffentlichen Konsultation (vollständiger Titel: „Steuerhinterziehung & aggressive Steuerplanung in der EU – Vorgehen gegen Vermittler („Enabler“)“ möchte sie Meinungen zur Rolle von sogenannten „Enablern“ beziehungsweise Intermediären einholen, die Steuerberatungsdienste erbringen und komplexe Strukturen für meist grenzüberschreitende Steuergestaltungen ausarbeiten können, die zu Steuerhinterziehung und aggressiver Steuerplanung führen könnten. Als „Vermittler“/„Enabler“ hat die Kommission die steuerberatenden Berufsstände wie WP/vBP, Steuerberater und Rechtsanwälte im Visier.

Die Konsultation zielt vor allem darauf ab zu erfragen, ob weitere EU-Maßnahmen gegen Steuerintermediäre als erforderlich angesehen werden. In der Konsultation wird bereits ein „Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Bekämpfung der Rolle von Vermittlern, die Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung in der Europäischen Union erleichtern (Securing the Activity Framework of Enablers – SAFE)“ angekündigt.

Die WPK hat sich an der Konsultation beteiligt, indem sie sowohl den von der Europäischen Kommission vorgegebenen Fragebogen beantwortet als auch eine ausführliche Stellungnahme abgegeben hat.

Legale Möglichkeiten der Steuergestaltung in den nationalen Steuergesetzen

Die WPK hat sich deutlich dagegen ausgesprochen, WP/vBP und andere regulierte steuerberatende Berufe als Vermittler für Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung zu bezeichnen. Vielmehr ist die Möglichkeit zur Steuergestaltung bereits in den nationalen Steuergesetzen selbst angelegt, also dem Steuerwettbewerb der EU-Mitgliedstaaten. Steuerpflichtige können zwischen verschiedenen Optionen wählen und damit ihre Steuerlast legal minimieren. Sofern unerwünschte Gesetzeslücken gesehen werden, müssen diese von den Mitgliedstaaten (in gemeinsamer Abstimmung) geschlossen werden, anstatt die steuerberatenden Berufsstände dafür verantwortlich zu machen.

Es erscheint zielgerichteter, die Unternehmensteuern in den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen, um den Steuerwettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten zu minimieren. Darüber hinaus sollten die bestehenden EU-Anti-Missbrauchs-Vorschriften mit Blick auf deren Wirksamkeit evaluiert und verbessert werden.

Zusätzliche Berufsregulierungen sind nicht erforderlich

Zudem steht es jedem EU-Mitgliedstaat frei, ein qualitätssicherndes Berufsrecht für steuerberatende Berufsstände zu erlassen, das unter anderem auch zur Vermeidung von Steuerhinterziehung beiträgt, wie es in Deutschland der Fall ist.

Zusätzliche Reglementierungen der steuerberatenden Berufsstände, also auch der WP/vBP, sind daher aus Sicht der WPK nicht erforderlich. Sowohl national und auf europäischer Ebene steht bereits ein ausreichendes – insbesondere berufs- und strafrechtliches – Regelwerk zur Verfügung.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 14.10.2022

Nachfolger des 9-Euro-Tickets auf der Zielgeraden

Papierlos, deutschlandweit und monatlich kündbar. So könnte der Nachfolger des 9-Euro-Tickets funktionieren. Darauf haben sich die Verkehrsministerinnen und -minister der Länder mit Bundesverkehrsminister Wissing auf einer gemeinsamen Konferenz verständigt.

Nachfolgemodell mit großem Potenzial

„Ich freue mich, dass der Weg frei ist für ein einfaches, deutschlandweit gültiges papierloses Ticket. Ziel ist es, das Ticket nun so schnell wie möglich einzuführen – möglichst noch zum Jahreswechsel.“ Das sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing zum Beschluss der Verkehrsministerkonferenz.

Nach dem großen Erfolg des 9-Euro-Tickets im Sommer haben sich Bund und Länder gemeinsam über eine langfristige Nachfolgelösung verständigt. 49 Euro pro Monat in einem monatlich kündbaren Abonnement sei ein mögliches Angebot. Das „Nachfolgemodell mit großem Potenzial“ werde helfen, viele Menschen für den ÖPNV zu begeistern und Fahrgäste zurückzugewinnen, lobte der Minister.

Bund beteiligt sich mit 1,5 Milliarden

Der Bund hat bei der Frage der Finanzierung des 9-Euro-Nachfolgetickets die Initiative ergriffen. „Wir sind bereit, 1,5 Milliarden auf den Tisch zu legen, um eine Nachfolgelösung zu erarbeiten“, sagte Wissing. Nun könnten die Bundesländer die technische Umsetzung klären. Offene Fragen zur finanziellen Beteiligung der Länder und der Finanzierung des öffentliche Nahverkehrs werden im Rahmen der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz zwischen Bund und Ländern erörtert.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 14.10.2022

Jahressteuergesetz 2022 erstmals beraten

Staatliche Zahlungen an die Bevölkerung sollen einfacher abgewickelt werden können. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022; 20/3879) vor, den der Bundestag am Freitag, 14. Oktober 2022, erstmals beraten und an den federführenden Finanzausschuss überwiesen hat. Auf einer neuen Rechtsgrundlage sollen Leistungen wie das geplante Klimageld künftig unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer direkt auf die Konten der Steuerpflichtigen überwiesen werden können. Daneben enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen bei Steuervergünstigungen, Pauschbeträgen und Abschreibungsregeln für das nächste Jahr.

FDP: Sozial ausgewogen, ökonomisch klug

Das Gesamtpaket mit 16 Einzelmaßnahmen nannte Christoph Meyer (FDP) „auf der einen Seite sozial ausgewogen, auf der anderen Seite aber auch ökonomisch klug“. Es sei ein „ganzer Strauß von wichtigen Entlastungsmaßnahmen, der den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land zugute kommen wird“.

Besonders hob Meyer Steuererleichterungen für Betreiber kleiner Solarstromanlagen auf Wohngebäuden hervor. Sie sollten „möglichst gar nicht mit dem Finanzamt zu tun haben“. Vorgesehen ist, dass Betreiber von Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung in der Spitze ihre Erträge nicht mehr besteuern müssen sowie für Kauf und Reparatur solcher Anlagen keine Umsatzsteuer erhoben wird. Die damit geförderte dezentrale Energieversorgung sei ein wichtiger Beitrag zur Energiesicherheit in Deutschland, sagte Meyer.

CDU/CSU: Lob mit Einschränkung für Minister Lindner

„Ein ehrliches Lob an Christian Lindner“ ließ Olav Gutting (CDU/CSU) dem nicht anwesenden Bundesfinanzminister ausrichten. Guttings Fraktionskollegin Antje Tillmann (CDU/CSU) bescheinigte dem Gesetzentwurf „eine ganze Reihe positiver Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger“. Die Zustimmung ihrer Fraktion machte sie allerdings von Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren abhängig. So solle die Steuerfreiheit kleiner Photovoltaik-Anlagen auch auf Solarthermie-Anlagen ausgeweitet werden, mit denen aus Sonnenstrahlung Warmwasser erzeugt wird.

Kritik übte Tillmann unter anderem daran, dass bei der Gebäude-Abschreibung die Möglichkeit der Verkürzung im Fall energetischer Sanierung gestrichen werden soll, dass für die Attraktivität von Riester-Verträgen zur privaten Altersvorsorge nichts getan werde und dass es bei der Grunderwerbsteuer weiterhin keinen Freibetrag für selbst genutztes Wohneigentum geben soll. Die geplante Nutzung der Steuer-ID für Direktzahlungen an die Bevölkerung nannte Tillmann „Aktionismus“, der „erhebliche bürokratische Kosten“ für die Banken verursache, ohne dass klar sei, wie diese Möglichkeit dann eingesetzt werden soll.

SPD: Liefern, was im Koalitionsvertrag versprochen

Auch die Redner der Koalitionsfraktionen sprachen sich für Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren aus. Allerdings hob Michael Schrodi (SPD) hervor: „Vieles, das wir im Koalitionsvertrag versprochen haben, liefern wir jetzt schon.“ Als Beispiele nannte er unter anderem die Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags sowie verlängerte und verbesserte steuerliche Regelungen für Arbeitnehmer im Homeoffice.

Die Kritik Tillmanns an der Regelung für die Nutzung der Steuer-ID wies Schrodi mit dem Hinweis zurück, dass beabsichtigt sei, das Klimageld „zielgenau“ auszuzahlen. Jetzt mit dem Jahressteuergesetz werde in einem „ersten Schritt“ überhaupt erst die Rechtsgrundlage geschaffen, um „Direktzahlungen an die Menschen“ zu ermöglichen.

Grüne loben Erleichterung für Solarstromanlagen

Dr. Sebastian Schäfer (Bündnis 90/Die Grünen) hob besonders die geplanten Steuervergünstigungen für kleine Solarstromanlagen hervor. Dabei gehe es darum, „einen Investitionsanreiz für unsere Bürgerinnen und Bürger zu setzen, der auch volkswirtschaftlich echte Rendite bringt“.

Schäfer hob neben der Steuerersparnis auch die Beseitigung von bürokratischen Hürden für Betreiber solcher Anlagen hervor. „Diese Koalition gestaltet Zukunft“, erklärte er.

AfD kritisiert Flickschusterei am Steuersystem

Sehr grundsätzlich kritisierte Jörn König (AfD), dass statt grundsätzlicher Änderungen im Steuersystem Jahr für Jahr mit den Jahressteuergesetzen nur an kleinen Stellschrauben gedreht werde. „Es ist und bleibt Flickschusterei“, sagte König. Er erinnerte an die Forderung seiner Fraktion nach einem „Tarif auf Rädern“, mit dem auch diverse steuerrechtliche Pauschalen automatisch an die Inflation angepasst werden sollten, statt sie jährlich per Gesetz neu festzulegen.

Ebenso fundamental stellte König die geplante Regelung der Steuer-ID für Direktzahlungen in Frage. „Hier werden die Grundlagen gelegt, um große Gruppen des Volkes dauerhaft von direkten Staatszuwendungen abhängig zu machen.“ Das Geld dafür solle von der „fleißigen Mittelschicht“ aufgebracht werden.

Linke: Ungerechtigkeiten im Steuersystem bleiben

Auch die Kritik aus der Fraktion Die Linke ging weit über die an Einzelregelungen hinaus. „Was bleibt, sind extreme Ungerechtigkeiten im Steuersystem“, stellte Janine Wissler (Die Linke) fest. „Leistungsloses Einkommen“ aus Vermögen werde weiterhin niedriger besteuert als Einkommen aus Erwerbsarbeit.

Kapitalerträge müssten „endlich angemessen besteuert werden“, forderte Wissler. Zudem erinnerte sie an Forderungen ihrer Fraktion nach der Wiedereinführung der Vermögensteuer, der Schließung von Schlupflöchern bei der Erbschaftsteuer sowie einer wirksameren Bekämpfung der Steuerhinterziehung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

In der Abgabenordnung soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um einen direkten Auszahlungsweg unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer aufzubauen, teilt die Regierung mit. Hierdurch solle eine bürokratiearme und zugleich betrugssichere Möglichkeit entstehen, künftige öffentliche Leistungen, wie beispielsweise das Klimageld, auf Grundlage der in der IdNr-Datenbank enthaltenen Daten direkt an die Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen.

Dazu soll in Paragraf 139b der Abgabenordnung eine rechtliche Grundlage für die Speicherung einer Kontoverbindung (IBAN) aller in Deutschland gemeldeter Bürgerinnen und Bürger in der IdNr-Datenbank für die Auszahlung künftiger öffentlicher Leistungen geschaffen werden. Die in der IdNr-Datenbank gespeicherte IBAN unterliege dabei einer engen Zweckbindung.

Entfristung der Homeoffice-Pauschale

Durch die verschiedenen Maßnahmen sollen die Steuerzahler im kommenden Jahr um 3,16 Milliarden Euro und bis 2026 um rund 6,9 Milliarden Euro entlastet werden. Im Einzelnen sieht der Entwurf vor, den Sparer-Pauschbetrag von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner zu erhöhen. Zur leichteren technischen Abwicklung sollen bereits erteilte Freistellungsaufträge prozentual erhöht werden. Bei der Altersvorsorge soll der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023 vollzogen werden. Bisher waren für 2023 96 Prozent und 98 Prozent für 2024 vorgesehen. Damit soll eine doppelte Besteuerung vermieden werden.

Der Grundrentenzuschlag soll steuerfrei gestellt werden. Dadurch könnte der Grundrentenzuschlag steuerlich unbelastet in voller Höhe zur Verfügung stehen und so ungeschmälert zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen, heißt es in der Entwurf. Verbessert wird die Abschreibung von Immobilien. Der lineare AfA-Satz zur Abschreibung von Wohngebäuden, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden, soll von zwei auf drei Prozent angehoben werden. Damit würden zukünftig alle Gebäude grundsätzlich über einen Zeitraum von 33 Jahren abgeschrieben. Erhöht wird der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind. Der Betrag soll von 924 Euro auf 1.200 Euro pro Kalenderjahr erhöht werden.

Vorgesehen ist auch die Entfristung der sogenannten Homeoffice-Pauschale und eine weitere Modernisierung der Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer. Die Pauschale in Höhe von fünf Euro pro Tag soll dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag von 600 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Ihr Abzug soll unabhängig davon möglich sein, ob die Tätigkeit in einer Arbeitsecke oder im häuslichen Arbeitszimmer erfolgt und unabhängig davon, ob es der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist oder ein anderer Arbeitsplatz existiert.

Im Jahressteuergesetz vorgesehen sind des Weiteren die Anhebung des linearen Abschreibungssatzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf drei Prozent, ein vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro sowie Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen mit Wirkung zum 1. Januar 2023. 

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.10.2022

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Oktober 2022

  • Am 12. Oktober hat Bundesminister Habeck die Herbstprojektion der Bundesregierung vorgelegt.
  • Die Wachstumsaussichten Deutschlands haben sich deutlich eingetrübt. Grund ist der vertragswidrige Bruch aller Gasliefervereinbarungen durch Russland, der zu anhaltend hohen Energiepreisen in Europa führt.
  • Die Bundesregierung rechnet noch mit einem Wachstum von 1,4 % im laufenden Jahr. 2023 dürfte die Wirtschaftsleistung dann um 0,4 % rückläufig sein.
  • Die Inflationsrate bleibt mit 8,0 % in 2022 und 7,0 % in 2023 auf einem hohen Niveau. Ohne die Maßnahmen des wirtschaftlichen Abwehrschirms wäre sie noch höher ausgefallen.
  • Die Konjunkturindikatoren deuten darauf hin, dass der deutschen Volkswirtschaft ein schwerer Winter bevorsteht.
  • Die Industrie musste einen weiteren Rücksetzer hinnehmen. Im Berichtsmonat August sind sowohl die Produktion als auch die Auftragseingänge zurückgegangen.
  • Die Umsätze im Einzelhandel setzten im August ihren Abwärtstrend fort. Das Konsumklima ist angesichts hoher Preissteigerungen weiter auf abwärtsgerichtet.
  • Die Inflationsrate hat sich im September mit 10,0 % auf den höchsten Wert seit Dezember 1951 erhöht. Dazu beigetragen hat das Auslaufen der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und des Neun-Euro-Tickets.
  • Die Lage am Arbeitsmarkt bleibt stabil. Die Frühindikatoren sind zwar gesunken, sprechen aber dafür, dass die Unternehmen trotz einer drohenden Rezession ihr Mitarbeiter halten werden.
  • Für das erste Halbjahr 2022 meldeten die deutschen Amtsgerichte mit insgesamt 7.113 beantragten Unternehmensinsolvenzen 4 % weniger Anträge als im ersten Halbjahr 2021. Aktuelle Frühindikatoren und Umfragen deuten auf eine Trendwende des bisher rückläufigen Insolvenzgeschehens in den nächsten Monaten hin, eine „Insolvenzwelle“ ist derzeit jedoch nicht in Sicht.

Deutsche Volkswirtschaft steht vor schwerem Winter

Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsaussichten für Deutschland mit der Herbstprojektion vom 12. Oktober im Vergleich zur Frühjahrsprojektion substanziell nach unten korrigiert. Im Jahr 2022 wird zwar noch ein Wachstum von 1,4 % erwartet, dies ist allerdings hauptsächlich auf das solide und unerwartet positive erste Halbjahr zurückzuführen. Im Jahr 2023 erwartet die Bundesregierung hingegen einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,4 %. Deutschland steht somit vor einer Rezession.

Die Konjunkturindikatoren in den Berichtsmonaten August und September stützen die Aussicht, dass sich die wirtschaftliche Lage vor dem Hintergrund der versiegten Gaslieferungen aus Russland stark eingetrübt hat. So waren Auftragseingänge und Produktion im August rückläufig. Die energieintensive Industrie fuhr ihre Produktion überproportional zurück. Auch das ifo Geschäftsklima entwickelte sich rückläufig, vor allem, weil die Geschäftserwartungen einbrachen. Im Außenhandel war nominal zwar noch ein kleines Plus zu verzeichnen, das in realer Rechnung jedoch verschwinden dürfte – Grund sind die nach wie vor hohen Preissteigerungen.

Diese machen sich auch in den Verbraucherpreisen bemerkbar. Die Inflationsrate lag im September bei 10 %. Dies ist der höchste Stand seit Dezember 1951. Zum hohen Anstieg gegenüber dem Vormonat (August: +7,9 %) dürfte auch beigetragen haben, dass die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und das Neun-Euro-Ticket ausgelaufen sind und somit keine preisdämpfende Wirkung von den Maßnahmen mehr ausgeht.

Die Bundesregierung rechnet gemäß Herbstprojektion mit einer Rezession über den Winter und drei negativen Quartalen in Folge, beginnend mit dem dritten Quartal 2022.

Eine positive Nachricht dabei ist, dass die Rezession nach jetziger Lage kaum Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen wird. Denn in Zeiten von Fachkräftemangel werden die Unternehmen alles tun, um ihre Beschäftigten zu halten und sogar gezielt neue qualifizierte Arbeitskräfte anwerben. Der Arbeitsmarkt zeigt sich in der Krise somit robust. Die Erhöhung des Mindestlohns stützt einkommensschwache Haushalte. Die jüngsten Anstiege in der Arbeitslosigkeit sind fast ausschließlich auf die Fluchtmigration aus der Ukraine zurückzuführen.

Weltwirtschaftliche Abkühlung

Die harten Indikatoren zur Weltwirtschaft liegen nur mit einer zeitlichen Verzögerung von drei Monaten vor. Im Juli entwickelte sich die weltweite Industrieproduktion mit -0,7 % gegenüber dem Vormonat leicht negativ, während der Welthandel mit einer Veränderungsrate von +0,7 % noch im Plus lag. Die Stimmungsindikatoren am aktuellen Rand signalisieren eine Stabilisierung der weltwirtschaftlichen Lage auf niedrigem Niveau. Der Index von S&P Global (ehemals IHS Markit) lag im September weiter unter der Wachstumsschwelle von 50 Punkten, konnte allerdings minimal gegenüber dem Vormonat zulegen. Der Zuwächse im Dienstleistungsbereich konnten einen Rückgang im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes ausgleichen. Für die kommenden Monate rechnen die Umfrageteilnehmer mit einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld.

Außenhandel mit leichtem Plus

Die nominalen Ausfuhren von Waren sind im August saisonbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vormonat gesunken. Die nominalen Einfuhren legten hingegen zum Juli um 2,0 % zu Allerdings dürften hohe Preissteigerungen den nominalen Zuwachs in realer Rechnung deutlich schwächer ausfallen lassen.

Die Verschlechterung der Terms of Trade durch die Energiepreiskrise macht sich zunehmend in den Leistungsbilanzüberschuss bemerkbar. In zehn der letzten zwölf Monate wuchsen die Importe nominal stärker als die Exporte. Im Zuge dessen hat sich der monatliche Handelsbilanzüberschuss Deutschlands deutlich reduziert. Im August 2022 lag er bei einem Plus von 3,4 Mrd. Euro, im Vorjahrsmonat war er mit 21,1 Mrd. Euro noch mehr als sechsmal so hoch.

Der Ausblick für den Außenhandel ist trotz des guten Berichtsmonats August eher pessimistisch: Umfragebasierte Stimmungsindikatoren legen nahe, dass sich die Erwartungen zuletzt eingetrübt haben. Der Index von S&P Global sank im August unter die wichtige Wachstumsschwelle von 50 Punkten. Auch die ifo Exporterwartungen sanken im September weiter. Sie liegen mit – 6 Saldenpunkten nun auf einem Niveau, das zuletzt nur während der ersten Welle der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 unterschritten wurde.

Auch die Anzeichen der Erholung vom Materialmangel, die in den letzten Monaten auszumachen waren, erhielten im August einen kleinen Dämpfer. Zumindest in der deutschen Industrie scheint sich die Situation nicht weiter zu verbessern. Laut ifo-Umfrage berichten immer noch rund 78 % der Firmen von Knappheiten in der Beschaffung. Dies steht im Widerspruch zur weltweiten Situation, wo sinkende Containerfrachtraten eine Entspannung beim Materialmangel signalisieren.

Industriekonjunktur angeschlagen

Im August sank die Produktion im Produzierenden Gewerbe leicht um 0,8 % gegenüber dem Vormonat. Während der Ausstoß in der Industrie nahezu unverändert blieb (-0,1 %), kam es im Baugewerbe und im Bereich Energie zu Rückgängen um 2,1 % bzw. 6,1 %.

Die beiden gewichtigen Industriebereiche Kfz/Kfz-Teile sowie Maschinenbau verzeichneten im August merkliche Zuwächse von 2,8 % bzw. 2,2 %, nachdem es im Juli Rücksetzer gegeben hatte. Spürbare Abnahmen ihrer Produktion meldeten indes die energieintensiven Wirtschaftszweige chemische Erzeugnisse (-3,1 %), Glas, Glaswaren und Keramik (-2,8 %) sowie Kokerei und Mineralölverarbeitung (-4,5 %).

Die Auftragseingänge sind im August gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt um 2,4 % gesunken. Im Juli wurde nach einer Datenrevision noch eine Zunahme um 1,9 % verzeichnet. Ohne Großaufträge ergab sich ein Plus von 0,8 %. Insgesamt lagen die Bestellungen zuletzt 4,1 % unterhalb des Vorjahresniveaus. Verantwortlich für den Rückgang im Vormonatsvergleich war eine geringere Nachfrage nach Vorleistungs- und Investitionsgütern ( 4,2 % bzw. 2,4 %). Produzenten von Konsumgütern verbuchten hingegen eine Steigerung um 5,2 %. Aus dem Inland ging ein um 3,4 % geringeres Bestellvolumen ein. Das Orderminus aus dem Ausland betrug 1,7 %. Dabei ging die Nachfrage aus dem Euroraum stärker zurück als die Auftragseingänge aus dem Nicht-Euroraum ( 3,8 % bzw. 0,4 %). Auf Branchenebene schlugen die kräftigen Rückgänge bei sonstigen Fahrzeugen ( 45,7 %) sowie bei elektrischen Ausrüstungen ( 16,0 %) durch. Die gewichtigen Bereiche Kfz/Kfz-Teile und Maschinenbau verzeichneten hingegen Zunahmen der Auftragseingänge um 4,7 % bzw. 3,8 %. Zu spürbaren Zuwächsen kam es auch bei pharmazeutischen Erzeugnissen (+6,8 %) und im Bereich EDV/Optik (+2,5 %). Chemische Erzeugnisse waren hingegen weniger nachgefragt ( 3,4 %).

Die Industriekonjunktur ist vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der hohen Gas- und Strompreise angeschlagen. Der gedämpfte Ausblick für den restlichen Jahresverlauf spiegelt sich auch in einem abgekühlten Geschäftsklima und zurückhaltenden Exporterwartungen wider. Zuletzt klaffte in den Ergebnissen des ifo Konjunkturtest eine historisch große Lücke zwischen pessimistischen Erwartungen und der vergleichsweise moderaten Lageeinschätzung. Auch hierin zeigt sich die massive Unsicherheit, mit der sich die Wirtschaftsakteure derzeit konfrontiert sehen.

Der Umsatz im Einzelhandel geht wieder zurück

Die Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz setzten im August ihren Abwärtstrend weiter fort und verringerten sich gegenüber dem Vormonat um 1,3 %, nachdem sie im Juli leicht um 0,7% gestiegen waren. Damit lagen die Umsätze zuletzt 4,3 % unter ihrem Niveau von einem Jahr zuvor, was hauptsächlich auf die hohen Preissteigerungen im Einzelhandel zurückzuführen ist. So kam es in nominaler Rechnung, also ohne Preisbereinigung, binnen Jahresfrist zu einem Umsatzplus von 5,4 %. Der Handel mit Lebensmitteln verzeichnete im August im Vergleich zum Vormonat eine Abnahme des realen Umsatzes von 1,7 % (ggü. Vorjahresmonat -3,1 %). Der Handel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren meldete ein Umsatzminus von 1,1 % (ggü. Vorjahresmonat -5,9 %). Der Internet- und Versandhandel erlebte im August einen Rückgang um 7,0 % (ggü. Vorjahresmonat -7,1 %). An den Tankstellen indes kam es im August vor dem Auslaufen des sog. Tankrabatts zur größten Umsatzsteigerung seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994 von 14,0 % (ggü. Vorjahresmonat +12,6 %). Damit lag der Umsatz 24,5 % über dem Niveau vor Einführung des Tankrabatts im Mai. Die Neuzulassungen von Pkw durch private Halter haben im September kräftig um 17,9 % zugelegt, nachdem es bereits im August zu einer Steigerung um 13,1 % gekommen war.

Nach wie vor ist die Stimmung bei den privaten Haushalten laut dem GfK Konsumklima abwärtsgerichtet. Für Oktober wird ein erneuter Rückgang auf einen neuen historischen Tiefststand prognostiziert. Auch die ifo Geschäftserwartungen im Einzelhandel trübten sich im September weiter ein. Der Saldo der Meldungen liegt inzwischen auf einem sehr niedrigen Niveau.

Inflationsrate steigt auf höchsten Wert seit 71 Jahren

Die Inflationsrate, also der Preisniveauanstieg binnen Jahresfrist, hat sich im September wieder erhöht auf 10,0 %. Dieser Wert entspricht dem höchsten Stand seit Dezember 1951. Damals hatte ein knappes Güterangebot kurz nach der Währungsreform für hohe Inflationsraten gesorgt. Damit stieg die Rate im September 2022 um 2,1 Prozentpunkte gegen-über dem Vormonat (August: +7,9 %). Die Kerninflationsrate (ohne Nahrungsmittel und Energie) lag mit +4,6 % erneut nicht einmal halb so hoch wie die Gesamtrate, aber auf einem Rekordniveau seit Dezember 1993 (August: +3,5 %).

Die Teuerung der Energieträger fiel erneut sehr kräftig aus (+43,9 %; August: 35,6 %). Der Anstieg der Preise für Nahrungsmittel verzeichnete mit +18,7 % ein neues Allzeithoch seit der Wiedervereinigung (August: +16,6%). Insbesondere hier wirkten sich Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen preiserhöhend aus. Im August erhöhten sich die Erzeugerpreise binnen Jahresfrist mit +45,8 % so stark wie nie seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949. Im Vergleich zum Vormonat legten sie um 7,9 % zu. Die Importpreise verteuerten sich im Juli um +28,9 % gegenüber dem Vorjahr. Der Anstieg der Großhandelsverkaufspreise fiel im August hingegen erneut schwächer aus (gegenüber August 2021: +18,9 %; gegenüber Juli 2022: +0,1 %).

Zur erneuten Steigerung der Inflationsrate haben das Auslaufen des 9-Euro-Tickets und des „Tankrabatts“ beigetragen. Auch für die nächsten Monate werden weiterhin hohe Inflationsraten erwartet. Dabei werden die Gas- und Strompreisbremsen so umgesetzt, dass sie die Preissteigerung abmildern.

Arbeitsmarkt: stabile Lage trotz globaler Unsicherheiten

Die Lage am Arbeitsmarkt bleibt stabil, die übliche Herbstbelebung fällt aber angesichts der globalen Unsicherheiten relativ schwach aus. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit hat nachgelassen und lag im September bei 14.000 Personen. Die Zuwächse der vergangenen Monate waren im Wesentlichen auf Fluchtmigration aus der Ukraine zurückzuführen. Die ukrainischen Geflüchteten werden seit Juni in der Grundsicherung erfasst. Dementsprechend stieg die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II stärker, im September um 4.000 Personen. Im SGB III kam es hingegen zu einem Rückgang um 6.000 Personen. Die Erwerbstätigkeit wuchs im August erstmals seit längerem nicht mehr an (-4.000 Personen). Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gab es im Juli ein Plus (+16.000 Personen). Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro stabilisiert einkommensschwache Haushalte. Die Inanspruchnahme der Kurzarbeit lag im Juli bei rund 0,1 Mio. Personen und war damit weiter rückläufig. Die Frühindikatoren sind gesunken, sprechen aber weiterhin für eine stabile Entwicklung. Im Dienstleistungssektor werden noch neue Mitarbeiter gesucht und insgesamt versuchen die Unternehmen, die Beschäftigten angesichts des Fachkräftemangels zu halten, auch wenn der deutschen Wirtschaft eine Rezession droht.

Erneut Rückgang der Insolvenzen im 1. Halbjahr 2022

Die rückläufige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen der vergangenen beiden Jahre hält weiterhin an und die Zahlen bleiben auch im Jahr 2022 bisher weiter unter Vorjahresniveau. Nach endgültigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes meldeten die deutschen Amtsgerichte mit insgesamt 7.113 beantragten Unternehmensinsolvenzen 4 % weniger Anträge als im 1. Halbjahr 2021 (-21% ggü. 1. Halbjahr 2020).

Als Frühindikator gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes setzte sich der zuletzt im Juni (-7,6 %) und Juli (-4,2 %) rückläufige Trend im August 22 nicht weiter fort (+6,6 %, jeweils ggü. Vormonat). Experten des IW Halle gehen von steigenden Insolvenzzahlen in den nächsten Monaten aus; eine „Insolvenzwelle“ wird derzeit jedoch nicht erwartet. Allerdings stellen die Folgen des Kriegs in der Ukraine und die drastisch gestiegenen Energiepreise für viele Unternehmen Belastungen dar, deren Auswirkungen auf das Insolvenzgeschehen im weiteren Jahresverlauf nur schwer abzuschätzen sind.

Quelle: BMWK, Pressemitteilung vom 14.10.2022

Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2021

Das BMF hat die Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2021 veröffentlicht.

3.047.803 eingegangenen Einsprüchen stehen lt. der BMF-Statistik 2.982.359 erledigte Einsprüche gegenüber. Aus dem Jahr 2020 wurden 2.596.433 unerledigte Verfahren in das Folgejahr übertragen.

Quelle: BMF, Mitteilung vom 14.10.2022

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