Pensionsrückstellungen: Neue HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G veröffentlicht

Am 20. Juli 2018 sind die neuen HEUBECK-RICHTTAFELN
2018 G erschienen, die die neuesten Statistiken der gesetzlichen
Rentenversicherung und des Statistischen
Bundesamtes berücksichtigen. Erstmalig werden auch
sozioökonomische Faktoren einbezogen. Insgesamt
wird ein moderater Anstieg der Pensionsrückstellungen
erwartet.

Worum geht es genau?
Die beobachtete Verlängerung der Lebenserwartung hält
unverändert an. Mit dem Zensus 2011 liegen für die Bevölkerung
in Deutschland zuverlässige Daten über die
Sterblichkeit in Deutschland vor.
Bei den Frauen hat sich die Lebenserwartung in Ost und
West nach der Wiedervereinigung mittlerweile nahezu
vollständig angeglichen, bei Männern hat sich der Abstand
zwischenzeitlich von drei Jahren auf nur noch etwas
mehr als sieben Monate verkürzt. Es wird davon ausgegangen,
dass sich in den nächsten Jahren dieser Trend
fortsetzt und mit der weiteren Angleichung der Lebensverhältnisse
die Lebenserwartungen künftig den Erfahrungen
in den alten Bundesländern entsprechen werden.
Auswertungen für die gesetzliche Rentenversicherung
haben gezeigt, dass ein statistisch nachweisbarer Zusammenhang
zwischen der Lebenserwartung und der Höhe
der gezahlten Rente besteht: Kurz gesagt: Höhere Renten
sind im Durchschnitt länger zu zahlen als niedrige. Dies
wird in den neuen HEUBECK-RICHTTAFELN durch einen
pauschalen Abschlag auf die Sterbewahrscheinlichkeiten
berücksichtigt.

Die langfristige Entwicklung der Lebenserwartung wird
anhand der auf Basis der Volkszählungen 1987 und 2011
(Zensus 2011) erstellten Sterbetafeln beurteilt. Die statistischen
Auswertungen für die Jahre nach der letzten
Volkszählung (Mikrozensus) werden für die kurzfristige
Veränderung der Lebenserwartung herangezogen.
Weitere Änderungen betreffen die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten.
Hier zeigt sich seit mehr als zehn Jahren
im Altersbereich ab 58 Jahren ein Rückgang. Da sich diese
Beobachtungen als nachhaltig erwiesen haben, wird in
den neuen HEUBECK-RICHTTAFELN diese Entwicklung
ebenso wie die Abnahme der Sterblichkeit der Invalidenrentner
abgebildet.

Erstmals enthalten die neuen HEUBECK-RICHTTAFELN
neben den versicherungsmathematischen Grundwerten
für Männer und Frauen auch solche für „Unisex“. Damit
wird dem in der Praxis vorhandenen Bedarf nach geschlechtsunabhängigen Bewertungen Rechnung getragen.
Hier sind insbesondere der Versorgungsausgleich
und die Portabilität zu nennen.

In der Steuerbilanz wird je nach Zusammensetzung des
Bestandes eine Zuführung zur Pensionsrückstellung zwischen
0,8 % und 1,5 % erwartet. Nach handelsrechtlichen
und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen
ist der Einmaleffekt mit 1,5 % bis 2,5 % deutlich höher,
wobei er maßgeblich von Rechnungszins, Gehaltsdynamik
und Fluktuation abhängt.

Für wen ist das Thema relevant?
Das Thema betrifft alle Unternehmen, die in ihren Bilanzen
Pensionsrückstellungen bilden, sowie Einrichtungen
der betrieblichen Altersversorgung. Werden die Versorgungsverpflichtungen bislang schon auf der Grundlage
bestandsspezifischer Tafeln bewertet, kann der Anpassungsbedarf
geringer ausfallen oder sogar vollständig
entfallen.

Wo sehen wir Handlungsbedarf?
Wir rechnen damit, dass das Bundesfinanzministerium
die neuen HEUBECK-RICHTTAFELN für die steuerliche Bewertung
von Pensionsverpflichtungen anerkennen und
hierzu noch vor der nächsten Bilanzsaison ein entsprechendes
BMF-Schreiben veröffentlichen wird. In der
Steuerbilanz ist der Anpassungsaufwand über drei Jahre
zu verteilen, während er in der Handelsbilanz sofort zu
erfassen ist. Nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen
handelt es sich um einen annahmenbedingten
versicherungsmathematischen Verlust, der nicht erfolgswirksam,
sondern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst
wird. Um die konkreten Auswirkungen auf Ihr Unternehmen
zu ermitteln, wenden Sie sich bitte an Ihren
HEUBECK-Kundenbetreuer.
HEUBECK AG