Der Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht, der sich auf bestimmte steuerfreie Einkünfte bezieht, die dennoch die Steuerbelastung erhöhen können. Viele Steuerpflichtige sind sich nicht bewusst, dass bestimmte Lohnersatzleistungen zu einer höheren Steuerbelastung führen können. In diesem Beitrag erfahren Sie, was es mit dem Progressionsvorbehalt auf sich hat, welche Einkünfte betroffen sind und wie sich das auf Ihre Steuerlast auswirkt.
Was ist der Progressionsvorbehalt?
Der Progressionsvorbehalt bedeutet, dass bestimmte steuerfreie Einkünfte in die Berechnung des individuellen Steuersatzes einbezogen werden. Obwohl diese Einkünfte selbst nicht versteuert werden, erhöhen sie den durchschnittlichen Steuersatz, der auf das restliche steuerpflichtige Einkommen angewendet wird. Dadurch steigt die insgesamt zu zahlende Einkommensteuer.
Welche Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt?
Nach § 32b EStG unterliegen unter anderem folgende Einkünfte dem Progressionsvorbehalt:
- Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld und Übergangsgeld (Sozialgesetzbuch III)
- Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Verletztengeld (Sozialgesetzbuch V, VI, VII)
- Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz
- Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Bestimmte ausländische Einkünfte, die in Deutschland nicht versteuert wurden, aber steuerfrei sind
Wie wirkt sich der Progressionsvorbehalt auf die Steuerlast aus?
Obwohl die genannten Einkünfte steuerfrei sind, werden sie in die Berechnung des Einkommensteuersatzes einbezogen. Der Steuersatz, der für das reguläre Einkommen gilt, wird also erhöht, wodurch die Steuerlast insgesamt steigt.
Beispiel:
Angenommen, Sie haben 40.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit und erhalten zusätzlich 10.000 Euro Elterngeld. Ohne Progressionsvorbehalt würde sich Ihre Steuer nur auf die 40.000 Euro beziehen.
Mit Progressionsvorbehalt wird jedoch ein fiktiver Steuersatz berechnet, als ob Ihr Einkommen 50.000 Euro beträgt. Der höhere Steuersatz wird dann auf die tatsächlich zu versteuernden 40.000 Euro angewendet, wodurch sich eine höhere Steuerlast ergibt.
Was sollten Sie beachten?
- Steuerliche Planung: Wenn Sie wissen, dass Sie steuerfreie Lohnersatzleistungen erhalten, sollten Sie bereits im Laufe des Jahres Rücklagen für eine mögliche Nachzahlung bilden.
- Einspruchsmöglichkeiten prüfen: Falls Ihr Einkommen in einem Jahr durch einmalige hohe steuerfreie Einkünfte (z. B. Abfindungen mit Progressionsvorbehalt) erheblich belastet wird, könnte eine Tarifermäßigung über die sogenannte Fünfteleistungsregelung geprüft werden.
- Steuererklärungspflicht: Personen, die Lohnersatzleistungen erhalten, müssen in der Regel eine Steuererklärung abgeben, da der Progressionsvorbehalt zur Nachzahlung führen kann.
Fazit
Der Progressionsvorbehalt sorgt dafür, dass bestimmte steuerfreie Leistungen dennoch die Steuerlast erhöhen können. Wer davon betroffen ist, sollte sich frühzeitig informieren und Rücklagen bilden, um unliebsame Steuerüberraschungen zu vermeiden. Falls Sie unsicher sind, ob Sie vom Progressionsvorbehalt betroffen sind oder wie Sie Ihre Steuerlast optimieren können, kann eine steuerliche Beratung helfen.
Haben Sie Fragen zum Progressionsvorbehalt oder möchten eine individuelle Berechnung? Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Steuerberatung!