Werbungskosten – So setzen Sie beruflich bedingte Ausgaben steuerlich ab

Haben Sie Ausgaben, die mit Ihrem Beruf zusammenhängen, und fragen sich, ob und wie Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben können? Dann sind Sie hier genau richtig! Im Steuerrecht werden diese Ausgaben als Werbungskosten bezeichnet. Wir erklären Ihnen, was das genau bedeutet und wie Sie davon profitieren können.

Was sind Werbungskosten?

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind Werbungskosten alle Ausgaben, die durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind.

Beispiele für Werbungskosten:

  • Bewerbungskosten (z. B. für Bewerbungsfotos, Porto, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen)
  • Beiträge zu Berufsverbänden
  • Fahrtkosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Reisekosten bei beruflich bedingten Auswärtstätigkeiten
  • Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Computer oder Fachbücher

Diese Kosten müssen in der Steuererklärung auf der Anlage N angegeben werden – und zwar in dem Jahr, in dem Sie die Ausgaben bezahlt haben.

Wichtiger Hinweis:

Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse, müssen diese von den geltend gemachten Werbungskosten abgezogen werden. Nur der tatsächlich selbst getragene Aufwand ist absetzbar.

Beispiel:

Für Ihre berufliche Tätigkeit kaufen Sie sich eine Motorsäge für 250 Euro, die Sie ausschließlich beruflich nutzen. Ihr Arbeitgeber erstattet Ihnen dafür steuerfrei 50 Euro (sogenanntes Werkzeuggeld).

  • Die Anschaffungskosten stellen Werbungskosten dar.
  • Die steuerfreie Erstattung des Arbeitgebers mindert den abzugsfähigen Betrag.
  • In der Steuererklärung können Sie 200 Euro (250 € – 50 €) auf der Anlage N als Werbungskosten angeben.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Falls Sie keine oder nur geringe Werbungskosten nachweisen können, berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro (Stand 2023). Das bedeutet, dass Sie Werbungskosten bis zu diesem Betrag ohne Nachweise geltend machen können.

Wichtige gesetzliche Grundlagen:

  • § 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • § 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG

Fazit

Werbungskosten reduzieren Ihre steuerliche Belastung und können sich deutlich auf Ihre Einkommensteuererstattung auswirken. Prüfen Sie daher sorgfältig, welche berufsbedingten Ausgaben Sie ansetzen können, und nutzen Sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, falls Sie keine Einzelaufstellung machen möchten.