Quellensteuer – Kapitalmarktunion: Neue Steuerleitlinien sollen grenzübergreifendes Anlegen erleichtern

Die Kommission hat am 11.12.2017 neue Quellensteuer-Leitlinien vorgelegt, die die Kosten für die Mitgliedstaaten senken und die Verfahren für grenzübergreifend tätige Anleger in der EU vereinfachen sollen. Der neue Verhaltenskodex bietet Lösungen für Anleger, die wegen der Art und Weise, wie Quellensteuern erhoben werden, zweimal Steuern auf die Erträge zahlen müssen, die sie mit grenzüberschreitenden Investitionen erzielen.

Eine Quellensteuer ist eine Steuer, die an der Quelle in dem EU-Land einbehalten wird, in dem Erträge aus Investitionen wie Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren anfallen. Durch die Einbehaltung können die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Steuern bei grenzüberschreitenden Transaktionen ordnungsgemäß erhoben werden. Da die Einkünfte in dem Mitgliedstaat, in dem der Anleger seinen Wohnsitz hat, häufig ein weiteres Mal besteuert werden, können Probleme im Zusammenhang mit der Doppelbesteuerung auftreten. Zwar sind die Anleger berechtigt, im Falle der Doppelbesteuerung eine Erstattung zu beantragen, die entsprechenden Verfahren sind derzeit jedoch schwierig, teuer und langwierig.

Die Empfehlungen vom 11.12.2017, die in Zusammenarbeit mit Experten der Mitgliedstaaten ausgearbeitet wurden, sind Teil des EU-Aktionsplans für die Kapitalmarktunion und sollen das System für Investoren und Mitgliedstaaten gleichermaßen verbessern. Insbesondere zielt der Verhaltenskodex darauf ab, die Herausforderungen, vor denen kleinere Anleger bei grenzübergreifenden Geschäften stehen, zu verringern. Er soll zu schnellen, vereinfachten und standardisierten Verfahren für die Erstattung von Quellensteuern führen, wo dies möglich ist.

Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Kommission mit Zuständigkeit für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte zu dem Verhaltenskodex: „Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein eines echten Binnenmarkts für Kapital. Der heute vorgelegte Verhaltenskodex soll Anlegern helfen, langwierige Verfahren und hohe Kosten zu vermeiden, wenn sie eine Quellensteuererstattung beantragen. Wir werden nun eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass der neue Verhaltenskodex zu greifbaren Ergebnisse führt.“

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, fügte hinzu: „Quellensteuern sind ein wichtiges Instrument für den Schutz der öffentlichen Finanzen, können aber für Einzelpersonen und Unternehmen, die eine Steuererleichterung in Anspruch nehmen wollen, zu unverhältnismäßigem Aufwand führen. Von dem heute vorgelegten Verhaltenskodex erhoffe ich mir, dass er den EU-Ländern hilft, kohärente Ertragsteuererhebung und steuerliche Rechtssicherheit für die Unternehmen, die jedes Jahr schätzungsweise 8,4 Mrd. Euro an Befolgungskosten verlieren, in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.“

Die Umsetzung des Verhaltenskodex ist für die Mitgliedstaaten freiwillig. Der Kodex enthält eine Bestandsaufnahme der Probleme, mit denen grenzübergreifend tätige Anleger derzeit konfrontiert sind, und zeigt auf, wie Steuerverfahren effizienter gestaltet werden können. Er gibt den Mitgliedstaaten verschiedene praktische Lösungsmöglichkeiten für zentrale Fragen an die Hand, darunter:

  • wie kleineren Anlegern geholfen werden kann, für die die Vorschriften über die Erstattung der Quellensteuer übermäßig komplex sind;
  • wie benutzerfreundliche digitale Formulare erstellt werden können, mit denen im Falle einer Überzahlung eine Quellensteuererleichterung beantragt werden kann;
  • wie den Steuerbehörden ein zuverlässiger, effektiver Zeitrahmen für die Gewährung der Quellensteuererleichterung vorgegeben werden kann;
  • wie in den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten eine zentrale Anlaufstelle für Fragen von Investoren in Bezug auf die Quellensteuer geschaffen werden kann.

Hintergrund

Wie die Europäische Kommission im Aktionsplan zur Kapitalmarktunion dargelegt hat, möchte sie die Mitgliedstaaten dazu bewegen, Systeme der Quellensteuererleichterung sowie bessere Erstattungsverfahren einzuführen. Der am 11.12.2017 vorgelegte Kodex orientiert sich an den neun bewährten Verfahren, die die Kommission zusammen mit der Expertengruppe für die Beseitigung der Hindernisse für den freien Kapitalverkehr in Bezug auf Quellensteuerverfahren ermittelt hat.

Eine Quellensteuer ist eine Steuer, die, wenn die Einkünfte über eine Grenze transferiert werden, nicht vom Empfänger der Einkünfte, sondern an der Quelle gezahlt wird. In besonderen steuerlichen Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten ist jedoch häufig eine Verringerung der Steuerlast vorgesehen, um Investitionen zu fördern. Zu Komplikationen kann es daher kommen, wenn eine Quellensteuer auf Einkünfte erhoben wird, die nach einer solchen Vereinbarung für einen ermäßigten Steuersatz in Betracht kommen. Wenn der Steuerzahler dann die Erstattung der zu viel gezahlten Steuern beantragt, sieht er sich häufig mit einem langsamen und schwerfälligen Erstattungsverfahren konfrontiert. Die den Anlegern in der EU entstehenden Befolgungskosten und nicht in Anspruch genommenen Steuererleichterungen (einige kleinere Investoren beantragen mögliche Steuererstattungen gar nicht erst) werden auf insgesamt 8,4 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt.

 Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 11.12.2017