Steuerliche Projekte der EU – Was bringt uns 2018?

In Anbetracht der in den letzten Monaten aufgezeigten Defizite im europäischen Steuersystem herrscht erhöhter politischer Druck auf die europäischen Institutionen, vorzeigbare Ergebnisse zu deren Abbau vorzulegen und rechtzeitig umzusetzen. Auch, weil die Wahlen zum Europaparlament Mitte 2019 anstehen. Die Weichen zu deren Abbau hat die estnische Ratspräsidentschaft durch ihren digitalen und steuerrechtlichen Fokus bereits in den vorangegangenen Monaten gelegt. Nun sollen die angestoßenen politischen Kernthemen in 2018 auf europäischer Ebene abgeschlossen werden. Die bulgarische Ratspräsidentschaft hat bereits signalisiert, die Arbeit ihrer Vorgänger aufzugreifen und fortzusetzen.

Dabei wollen die europäischen Institutionen mit guten Vorsätzen ins neue Jahr starten, um sich für ein „enger vereintes, stärkeres und demokratischeres Europa“ einzusetzen. Deshalb hat sich auch die von EU-Kommissar Pierre Moscovici geführte Generaldirektion für Steuern und Zölle ambitionierte Ziele gesetzt, deren Umsetzung mit Spannung zu erwarten ist.

Zu nennen sind vor allem die Einführung eines Besteuerungssystems für die Digitalwirtschaft, das Verabschieden des bereits eingereichten Gesetzesvorschlags zu einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB), der Plan einer grundlegenden Reform des Mehrwertsteuersystems und die Einführung einer Anzeigepflicht für Intermediäre von bestimmten grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmodellen.

Besteuerung der Digitalwirtschaft

Einen wichtigen Schritt wird die EU-Kommission mit der Vorlage eines Gesetzesvorschlages zur Besteuerung der Digitalwirtschaft machen. Dieser ist von Kommissar Moscovici angekündigt für das Ende des 1. Quartals 2018. Somit verbleiben nunmehr nur noch knapp drei Monate für die Ausarbeitung des Gesetzesvorschlags. Festzuhalten ist jedoch, dass es sich lediglich um kurzfristige Lösungen für die aktuellen Probleme der Besteuerung der Digitalwirtschaft handelt. Man möchte hierdurch vermeiden, dass in der verbleibenden Zeit, bis eine langfristige Lösung für die Besteuerung der Digitalwirtschaft auf europäischer Ebene gefunden und umgesetzt ist, Steuern an den Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten vorbeigeführt werden können.

Gemeinsame Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

Daher hat die EU-Kommission im weiteren Verlauf des Jahres die Überarbeitung des Gesetzesvorschlages zur Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) angekündigt. Die Legislativvorschläge für die GKKB müssen aber erst noch den Besonderheiten der Digitalwirtschaft angepasst werden. Zum Beispiel bedarf die Definition der Betriebsstätte im jetzigen Entwurf erst einmal einer Neuausrichtung mit Bezug zur digitalen Realität. Betriebsstätten i. S. d. jetzigen Steuerrechts existieren nicht in der Digitalwirtschaft. Vielmehr zeichnet sich der Ort der Wertschöpfung durch eine „digitale Präsenz“ ab. Auch ist unklar, wo der Ort der Wertschöpfung anzusiedeln ist: Dort, wo Umsatz generiert wird, oder dort, wo eine Dienstleistung oder ein immaterieller Vermögenswert entwickelt wird? Hier muss die EU-Kommission noch nachbessern, wenn das Legislativdossier bis Ende 2018 verabschiedet werden soll.

Reform des Mehrwertsteuersystems

Ein weiteres Kernstück der Agenda für 2018 ist die Reform des Mehrwertsteuersystems im Binnenmarkt. Die EU-Kommission sieht hier Handlungsbedarf, weil das derzeitige Mehrwertsteuersystem, das als Übergangsregelung gedacht war, zu fragmentiert und kompliziert ist für die „wachsende Zahl von Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind“. Außerdem ist es vermehrt „anfällig für Betrug“. Der Plan der EU-Kommission sieht daher vor, die Mehrwertsteuervorschriften für den grenzüberschreitenden Handel zu vereinfachen und effizienter zu machen (Stichwort Digitalisierung), die Betrugsmöglichkeiten zu reduzieren und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Finanzverwaltungen zu stärken (one-stop-shop). Erste Maßnahmen hat die EU-Kommission bereits im Oktober dieses Jahres veröffentlicht (COM(2017)569 final). Die Reform wird nun in den kommenden Monaten weiter vorangetrieben. Hier finden Sie weitere Informationen zum Aktionsplan der EU-Kommission.

Anzeigepflicht für Intermediäre

Der Gesetzesvorschlag zur Einführung einer Anzeigepflicht für Intermediäre ist schon weit vorangeschritten. Ausstehend ist lediglich eine Einigung im Rat zu einzelnen Aspekten des Richtlinienvorschlags, wie beispielsweise die Definition von einzelnen Kennzeichen, nach denen bestimmt wird, ob ein Gestaltungsmodell meldepflichtig ist oder nicht. Wie lange dies noch dauern kann, ist unklar, da im Rahmen von Steuerangelegenheiten die Abstimmung im Rat einstimmig erfolgen muss. Voraussichtlich ist bis Mitte des Jahres mit einer Entscheidung zu rechnen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begleitet all diese Gesetzesvorhaben auf europäischer Ebene bereits von Beginn an aufmerksam und wird seine Mitglieder über die Entwicklungen zu den einzelnen Dossiers in den kommenden Monaten weiter regelmäßig informieren.

Quelle: DStV, Mitteilung vom 11.12.2017