Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die allgemeine Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) für Leistungen zwischen inländischen Unternehmen (B2B) in Kraft. Um den Umstellungsprozess möglichst reibungslos zu gestalten, wurde jedoch eine Übergangsfrist bis Ende 2026 eingeführt, während der herkömmliche Rechnungsformate weiterhin erlaubt sind. Für bestimmte Unternehmen gibt es auch nach 2027 Ausnahmen.
Übergangsfrist bis 2027: Was Unternehmen wissen sollten
Unternehmen können in den Jahren 2025 und 2026 noch Rechnungen in Papierform oder, mit Zustimmung des Leistungsempfängers, als PDF-Dokument per E-Mail versenden. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die E-Rechnungspflicht jedoch umfassend, mit einer Ausnahme für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro. Diese Unternehmen können weiterhin auf alternative Rechnungsformate zurückgreifen.
„Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen stellt die Einführung der E-Rechnung eine große Herausforderung dar,“ erklärt Finanzminister Dr. Heiko Geue. Die Übergangsfrist soll diesen Unternehmen ausreichend Zeit geben, um sich auf die neuen Anforderungen einzustellen und ihre Prozesse anzupassen.
Langfristige Ausnahmen für bestimmte Rechnungen
Bestimmte Rechnungsarten bleiben auch langfristig von der E-Rechnungspflicht ausgenommen, darunter:
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro
- Fahrausweise
- Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG
Diese Ausnahmen sollen vor allem kleine Unternehmen entlasten und ihnen Flexibilität bei der Rechnungsstellung ermöglichen.
Empfang von E-Rechnungen: Keine Übergangsfrist
Während es für die Ausstellung eine Übergangsfrist gibt, müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 sicherstellen, dass sie E-Rechnungen empfangen können, wenn der Rechnungssteller diese Art der Rechnung übermittelt. Unternehmen sollten daher bereits jetzt prüfen, ob ihre Systeme dafür gerüstet sind.
Unterstützung und Empfehlungen zur Umstellung
Finanzminister Geue und der Unternehmerverband Rostock-Mittleres Mecklenburg betonen die Bedeutung einer frühzeitigen Auseinandersetzung mit der Umstellung auf E-Rechnungen. „Nutzen Sie die Übergangsfrist, um die nötigen Systeme einzuführen und sich an die neuen Anforderungen zu gewöhnen,“ empfiehlt Birger Birkholz, Geschäftsführer des Unternehmerverbands. „Es ist oft einfacher, als viele annehmen.“
Das Finanzministerium und der Unternehmerverband stehen in engem Austausch, um die Umstellung für die Unternehmen so praktikabel wie möglich zu gestalten. Durch diese Zusammenarbeit sollen Lösungen gefunden werden, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Betriebe zugeschnitten sind.
Fazit: Die neue E-Rechnungspflicht bringt Veränderungen mit sich, die durch die Übergangsfrist und Ausnahmeregelungen für viele Unternehmen jedoch schrittweise eingeführt werden. Eine frühzeitige Vorbereitung wird empfohlen, um den Wechsel erfolgreich zu meistern.
Quelle: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern und Unternehmerverband Rostock-Mittleres Mecklenburg e.V.