Referentenentwurf einer FATCA-USA-Umsetzungsverordnung

Verordnung zur Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen (FATCA-USA-Umsetzungsverordnung)

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen

Am 31. Mai 2013 haben die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und hinsichtlich der als Gesetz über die Steuerehrlichkeit bezüglich Auslandskonten bekannten US-amerikanischen Informations- und Meldebestimmungen unterzeichnet. Das Zustimmungsgesetz zu diesem Abkommen ist am 16. Oktober 2013 in Kraft getreten. Das Abkommen ist am 11. Dezember 2013 in Kraft getreten. Das Abkommen beinhaltet Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Beschaffung und den Austausch von in dem Abkommen näher bestimmten Informationen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen wurde durch das AIFM-Steueranpassungs-Gesetz, das am 24. Dezember 2013 in Kraft getreten ist, mit § 117c der Abgabenordnung eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, auf deren Grundlage das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus derartigen Abkommen erlassen kann. Diese Verordnungsermächtigung wird mit dem vorgelegten Entwurf im Hinblick auf das mit den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossene Abkommen ausgefüllt.

Schriftliche Stellungnahmen zum Referentenentwurf können bis zum 20. März 2014 per E-Mail an die Adresse IVB6@bmf.bund.de gesandt werden.

Die Verordnung finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF, Mitteilung vom 07.03.2014