Splittingtarif für eingetragene Partnerschaften – Landeseigenes Verfahren in Hessen garan-tiert zügige Umsetzung

„Wir haben unser Wort gehalten und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Splittingtarif für eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften im vergangenen Jahr zügig in der hessischen Steuerverwaltung umgesetzt“, sagte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer am 05.03.2014 in Wiesbaden. „Im Interesse der betroffenen Lebenspartner haben wir zeitnah zur Verabschiedung des Gesetzes im Sommer 2013 einen Erlass an alle Finanzämter im Land versandt, in dem eine einheitliche Verfahrensweise zur Umsetzung erläutert wurde. So konnten wir die Erstellung ordnungsgemäßer Steuerbescheide auch für eingetragene gleichgeschlechtliche Partner gewährleisten“, erläuterte der Minister.
Die Finanzämter gewähren auch eingetragenen Lebenspartnern bei den Steuerfestsetzungen den Splittingtarif, sofern die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung vorliegen. Hiervon sind alle noch nicht bestandskräftigen Fälle rückwirkend ab dem Jahr 2001 betroffen – dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Lebenspartnerschaftsgesetzes. In Hessen konnten bereits mehr als zwei Drittel der rückwirkenden Anträge auf Zusammenveranlagung – das entspricht rund 1000 eingetragenen Lebenspartnerschaften – durch Erlass entsprechender Steuerbescheide erledigt werden. Alle übrigen Anträge befinden sich in Bearbeitung und werden in den nächsten Wochen abgeschlossen.

Für die Zusammenveranlagung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mussten technische Details der Steuerbearbeitungssoftware angepasst werden. Hierzu wurde ein landeseigenes Automationsverfahren entwickelt, so dass falsche Anreden oder Adressierungen bei Steuerbescheiden für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgeschlossen werden konnten. Dadurch konnte auch gewährleistet werden, dass bei allen Betroffenen ein ordnungsgemäßer Steuerbescheid ausgestellt wird, der im Vergleich mit anderen Ländern ohne handschriftliche Streichungen oder Ergänzungen auskommt.

In den hessischen Finanzämtern hat sich die Zahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften seit dem vergangenen Jahr um 502 auf insgesamt 1.873 erhöht und wird voraussichtlich weiter steigen. In Zukunft werden die hiermit verbundenen, jährlich eingehenden Steuererklärungen – wie alle eingehenden Steuererklärungen – routinemäßig bearbeitet.

Quelle: FinMin Hessen, Pressemitteilung vom 05.03.2014