In den kommenden Wochen werden die Finanzämter in Baden-Württemberg mit der Schätzung der Grundsteuer A beginnen. Diese Maßnahme betrifft alle Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, die bislang keine Erklärung für die Grundsteuer A abgegeben haben.
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe hat in ihrer Pressemitteilung vom 17. September 2024 mitgeteilt, dass die Schätzung notwendig ist, um den neuen Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer gerecht zu werden. Dies betrifft insbesondere jene Steuerpflichtigen, die ihrer Erklärungspflicht bisher nicht nachgekommen sind.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen in Baden-Württemberg, die noch keine Erklärung zur Grundsteuer A abgegeben haben. Für sie wird die Schätzung durch das Finanzamt erfolgen, was potenziell zu einer höheren Steuerlast führen kann.
Was können betroffene Eigentümer tun?
Um eine Schätzung zu vermeiden und die eigene Steuerlast aktiv zu beeinflussen, wird den Betroffenen dringend empfohlen, schnellstmöglich eine vollständige und korrekte Erklärung zur Grundsteuer A einzureichen. Andernfalls erfolgt die Schätzung durch das Finanzamt auf Basis der verfügbaren Daten, was zu ungenaueren Ergebnissen führen könnte.
Hintergrund
Die Reform der Grundsteuer hat das Ziel, das Bewertungsverfahren für Grundbesitz gerechter zu gestalten. Für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) sind deshalb genaue Angaben erforderlich, um eine faire Besteuerung sicherzustellen.
Fazit
Die Schätzung der Grundsteuer A könnte für viele Eigentümer in Baden-Württemberg zu höheren Steuerbeträgen führen. Wer bisher noch keine Erklärung abgegeben hat, sollte dies so schnell wie möglich nachholen, um die Schätzung zu vermeiden und Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer zu nehmen.
Quelle: Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Pressemitteilung vom 17.09.2024