Schenkungsteuer bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus WP-Gesellschaft?

Schenkungsteuer bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus WP-Gesellschaft?

Kernaussage
Das Finanzgericht Düsseldorf hat aktuell entschieden, dass keine Schenkungsteuer entsteht, wenn der Gesellschafter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Auszahlung nur des Nennbetrags seines Geschäftsanteils aus einer Kapitalgesellschaft ausscheidet, welche nach dem so genannten Managermodell organisiert ist.

Sachverhalt
Eine Wirtschaftsprüfgesellschaft mit beschränkter Haftung hatte den Geschäftsanteil eines ausscheidenden Gesellschafters zum Nennwert auf einen Treuhänder übertragen. Der Treuhänder hatte den Anteil bis zum Eintritt eines neuen Gesellschafters für die verbliebenen Altgesellschafter zu halten. Die Finanzverwaltung forderte daraufhin eine Schenkungsteuererklärung der Gesellschaft und setzte Schenkungsteuer fest. Das Finanzgericht gab der hiergegen gerichteten Klage der Gesellschaft statt, die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) wurde zugelassen.

Entscheidung
Das Gericht hat eine Schenkungsteuerpflicht für die Übertragung des Geschäftsanteils auf den Treuhänder verneint. Die Gesellschaft ist nicht Steuerschuldnerin, da der Geschäftsanteil des ausscheidenden Gesellschafters nicht auf sie übergegangen war. Vielmehr wurde der Geschäftsanteil dem Treuhänder zum Nennwert übertragen. Laut Finanzgericht gab es weder eine Bereicherung der Gesellschaft noch der verbliebenen Gesellschafter, noch sei es zu einem Übergang der Vermögenssubstanz auf die Gesellschaft oder die anderen Gesellschafter gekommen.

Konsequenz
Scheidet ein Gesellschafter einer Wirtschaftsprüfgesellschaft unter Auszahlung des Nennbetrags seines Anteils aus und erfolgt eine Übertragung auf einen Treuhänder, so fällt keine Schenkungsteuer an. Wichtig ist, dass es keine Bereicherung der Gesellschaft oder der verbleibenden Gesellschafter gibt und ihnen auch keine Vermögenssubstanz übertragen wird.