Die Frage, wie Sie Ihren Firmenwagen steuerlich am günstigsten abrechnen, ist von großer Bedeutung – insbesondere, wenn Sie den Wagen auch privat nutzen. Grundsätzlich gibt es zwei gängige Möglichkeiten:
- Die 1%-Methode: Hier wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises Ihres Firmenwagens (bei E-Autos 0,25 %) versteuert. Diese Methode gilt pauschal für die Privatnutzung und erfordert keine weiteren Aufzeichnungen.
- Das Fahrtenbuch: Hier dokumentieren Sie jede Fahrt und geben an, ob sie privat oder geschäftlich war. Diese Methode bietet in vielen Fällen eine größere Steuerersparnis, insbesondere dann, wenn der Listenpreis des Fahrzeugs hoch ist.
Wann lohnt sich das Fahrtenbuch?
Das Fahrtenbuch ist häufig die günstigere Option, weil es die tatsächliche Nutzung Ihres Fahrzeugs detailliert abbildet. Besonders bei teureren Autos mit hohem Bruttolistenpreis kann sich diese Methode lohnen. Wichtig zu wissen: Ein Wechsel von der 1%-Methode zum Fahrtenbuch ist nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich:
- Beim Wechsel des Fahrzeugs
- Zum Jahreswechsel
Da sich das Jahr 2024 dem Ende zuneigt, haben Sie jetzt die Gelegenheit, den Wechsel zum 1. Januar 2025 zu planen. Um herauszufinden, ob das Fahrtenbuch die bessere Wahl ist, können Sie probeweise für einige Wochen eines führen. So sehen Sie, ob der Aufwand überschaubar ist und Sie langfristig Steuern sparen können.
Was gehört ins Fahrtenbuch?
Das Finanzamt hat strenge Anforderungen an Fahrtenbücher. Hier sind die Angaben, die jede Fahrt enthalten muss:
- Datum der Fahrt
- Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt
- Reiseziel (bei Umwegen auch die Reiseroute)
- Reisezweck und Gesprächspartner
- Für Privatfahrten: nur die Kilometerzahl (Tipp: auch hier den Kilometerstand zu Beginn und Ende notieren)
- Für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb: ein kurzer Vermerk
Worauf das Finanzamt besonders achtet:
Ein Fahrtenbuch muss sorgfältig und korrekt geführt werden, sonst drohen Nachzahlungen, falls das Finanzamt die gesamte Aufzeichnung ablehnt und auf die 1%-Methode umstellt. Hier sind die häufigsten Fehlerquellen:
- Zeitnahe Aufzeichnungen: Fahrtenbücher müssen lückenlos und zeitnah geführt werden. Nachträgliche Eintragungen, die z. B. anhand eines einheitlichen Schriftbildes oder gleicher Stiftfarbe erkannt werden, können zur Ablehnung führen. Füllen Sie das Fahrtenbuch also möglichst direkt nach jeder Fahrt aus.
- Fälschungssichere Aufzeichnungen: Bei elektronischen Fahrtenbüchern ist darauf zu achten, dass die Daten nachträglich nicht geändert werden können. Excel-Tabellen werden oft abgelehnt, da hier jederzeit Korrekturen möglich sind.
- Plausible Kilometerstände: Das Finanzamt vergleicht Ihre Fahrtenbuch-Einträge mit Tankquittungen, Inspektions- und TÜV-Rechnungen. Abweichende Kilometerstände können zur Ablehnung des Fahrtenbuchs führen.
Fazit
Nutzen Sie die Chance, noch bis zum Jahreswechsel zu prüfen, ob das Fahrtenbuch die bessere Alternative zur 1%-Methode für Sie ist. Mit einer sauberen und zeitnahen Dokumentation können Sie langfristig Steuern sparen und unangenehme Überraschungen bei der Betriebsprüfung vermeiden.