Um diese Frage zu beantworten, müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden.
Wann ist ein Einspruch sinnvoll?
Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn Sie Fehler in der Berechnung Ihres Grundsteuerwertes feststellen. Beispielsweise, wenn abweichende Werte ohne Begründung angesetzt wurden. In solchen Fällen können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides schriftlich Einspruch beim Finanzamt einlegen.
Fehler im Grundsteuerwertbescheid?
Sollten Sie Fehler in Ihrem Bescheid finden, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich Einspruch beim Finanzamt einlegen.
Wichtige Berechnungsfaktoren:
- Grundsteuerwert: Wert des Grundstücks und Gebäudes
- Steuermesszahl: Abhängig von der Grundstücksart (z.B. Wohngrundstücke: 0,31 Promille)
- Hebesatz: Wird ab 2025 neu festgelegt
Wann hat ein Einspruch keine Aussicht auf Erfolg?
Einsprüche gegen die Anwendung gesetzlicher Grundlagen (z.B. Bodenrichtwert) haben in der Regel keine Aussicht auf Erfolg. Finanzämter sind an das Grundsteuer-Reformgesetz gebunden und dürfen dessen Anwendung nicht aussetzen.
Verfassungsmäßigkeit und Einsprüche
Es gibt Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells. Bereits wurden Einsprüche erhoben, die eine Überprüfung des tatsächlichen Wertes des Grundstücks fordern.
Kritikpunkte des Bundesmodells
Das Bundesmodell für die Grundsteuerbewertung basiert auf einem typisierten Grundstückswert, der als Belastungswert dient. Es gibt keine Möglichkeit, einen niedrigeren Wert als den nach den Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) zu belegen, was das grundgesetzliche Übermaßverbot betreffen könnte.
Möglichkeit zur Wertkorrektur
Durch ein qualifiziertes Gutachten sollte ggf. ein niedrigerer Grundstückswert beantragt werden.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Die genaue Höhe der neuen Grundsteuer kann derzeit nicht berechnet werden. Abhängig von Lage, Größe und Alter Ihrer Immobilie kann sich die Steuer ändern, bleibt jedoch im Durchschnitt ähnlich wie bisher.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Konsequenzen der neuen Grundsteuerbescheide stehen erst nach dem Erlass durch die Gemeinden fest. Daher könnte es sinnvoll sein, das Ruhen des Einspruchsverfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO zu beantragen, bis diese Auswirkungen klar sind.
Fazit
Unter bestimmten Umständen könnte es sinnvoll sein, Einspruch gegen neue Grundsteuerbescheide einzulegen. Prüfen Sie Ihren Bescheid sorgfältig auf Berechnungsfehler. Bei Unstimmigkeiten kann ein Einspruch sinnvoll sein. Gegen gesetzliche Grundlagen gerichtete Einsprüche sind jedoch meist erfolglos.
Für detaillierte Beratung kontaktieren Sie einen Steuerberater. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin.