Mit dem Beginn des Herbstes nimmt auch die steuerpolitische Diskussion wieder Fahrt auf. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) berichtet in einer Mitteilung vom 17. September 2024 von einem intensiven Austausch zwischen DStV-Präsident StB Torsten Lüth und MdB StB Markus Herbrand (Finanzpolitischer Sprecher der FDP). Anlass des Gesprächs war die Beurteilung umfangreicher steuerlicher Gesetzesvorhaben, die seit September auf dem Tisch des Deutschen Bundestages liegen. Darunter fallen unter anderem das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) und das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024).
Zentrale Themen des Gesprächs
1. Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen
Ein zentraler Diskussionspunkt war die Wiederbelebung der Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen im SteFeG. Diese Maßnahme war bereits im Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz gescheitert. Dennoch gibt es weiterhin politischen Druck aus Teilen der Ampel-Koalition, diese Regelung einzuführen. Der DStV sprach sich entschieden gegen dieses Instrument aus, da es als unwirksam und bürokratisch angesehen wird. Herbrand teilte diese Einschätzung, zeigte aber Verständnis für die politischen Hindernisse innerhalb der Koalition.
2. E-Rechnung praxisnäher gestalten
Ein weiteres wichtiges Thema war die Einführung der E-Rechnung. In der Beratungspraxis gibt es viele offene Fragen, vor allem in Bezug auf Kleinunternehmer, die zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet sind, obwohl sie keine Umsatzsteuer ausweisen. Lüth betonte, dass es hier eine Ungleichbehandlung gibt, die dringend korrigiert werden muss. Herbrand zeigte sich offen, diesen Punkt im Rahmen des JStG 2024 zu prüfen.
3. Entlastung kleiner und mittlerer Kanzleien
Lüth machte zudem auf die steigende Belastung kleiner und mittlerer Steuerberatungskanzleien aufmerksam, die seit Beginn der Corona-Pandemie zugenommen hat. Neben den regulären Aufgaben kommen nun zusätzliche Herausforderungen wie die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen, die Einführung der E-Rechnung und die anstehenden Grundsteuerbescheide hinzu. Lüth forderte, dass das Fristenkonzept zur Abgabe der Jahressteuererklärungen angepasst werden muss, um der Mehrbelastung Rechnung zu tragen.
Fazit
Die steuerpolitischen Herausforderungen des Herbstes 2024 sind vielfältig. Insbesondere die Regelungen im Steuerfortentwicklungsgesetz und Jahressteuergesetz 2024 bieten reichlich Gesprächsstoff und Potenzial für notwendige Anpassungen. Der DStV setzt sich weiterhin für eine praxisnahe und entlastende Gesetzgebung ein, die besonders kleinen und mittleren Steuerberatungskanzleien zugutekommt.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V., Mitteilung vom 17.09.2024