Steuerliches Einlagekonto: BFH vereinfacht Weg zum Bundesverfassungsgericht bei Verletzung des gesetzlichen Richters

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Nichtigkeitsklage, mit der lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geltend gemacht wird, nicht zulässig ist. Dadurch wird der Weg zum Bundesverfassungsgericht vereinfacht.

Auswirkungen auf die Praxis

Kläger, die der Auffassung sind, der BFH habe ihren Fall zu Unrecht nicht dem EuGH zur Vorabentscheidung einer Unionsrechtsfrage vorgelegt und sie hierdurch ihrem gesetzlichen Richter entzogen, können unmittelbar mit einer Verfassungsbeschwerde das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anrufen. Sie müssen nicht zuvor noch eine Nichtigkeitsklage beim BFH erheben.

Hintergrund

Das Recht auf den gesetzlichen Richter ist ein Grundrecht, das in Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG verankert ist. Es bedeutet, dass jeder Bürger in einem Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht seine Rechte und Pflichten geltend machen kann.

Im Streitfall ging es um die Besteuerung von Sportwetten. Die Klägerin rügte, dass die Besteuerung gegen Unionsrecht verstößt. Sie beantragte, das Verfahren dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen. Der BFH folgte dem Antrag nicht und wies die Klage ab.

Die Klägerin erhob daraufhin eine Nichtigkeitsklage gegen das Urteil des BFH. Sie argumentierte, dass der BFH seine Pflicht zur Vorlage an den EuGH verletzt habe. Dadurch sei sie in verfassungswidriger Weise ihrem gesetzlichen Richter entzogen worden.

Entscheidung des BFH

Der BFH hat die Nichtigkeitsklage als unzulässig abgewiesen. Er hat entschieden, dass eine Nichtigkeitsklage nur dann zulässig ist, wenn das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt ist, z. B. bei Verstößen gegen die Geschäftsverteilung. Die fehlerhafte Handhabung einer Vorlageverpflichtung hingegen könne nicht im Wege der Nichtigkeitsklage vorgebracht werden.

Folgen

Die Entscheidung des BFH vereinfacht den Weg zum BVerfG für Kläger, die der Auffassung sind, der BFH habe ihre Rechte verletzt, indem er einen Unionsrechtsverstoß nicht dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. Sie müssen nicht mehr zunächst eine Nichtigkeitsklage beim BFH erheben, sondern können ihre Verfassungsbeschwerde direkt beim BVerfG einreichen.